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@grar.de Aktuell - 13.02.2003

DBV warnt vor Einschränkungen der überbetrieblichen Zusammenarbeit

Bauernverband: Bestehende Regelungen unverändert beibehalten


Berlin (agrar.de) - Der Nachbarschaftshilfe landwirtschaftlicher Betriebe droht
eine massive Einschränkung, wenn der Entwurf des neuen Güterkraftverkehrsgesetzes
in der vorliegenden Form realisiert würde. Bei dem Entwurf handelt es sich noch um
ein Arbeitspapier. Danach würden Transporte land- und forstwirtschaftlicher Güter
und vor allem Transporte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines
Maschinenringes erheblich eingeschränkt.

Um diese massiven Beschränkungen zu verhindern, hat der Deutsche Bauernverband
(DBV) die Agrarminister der Bundesländer und die Bundestagsausschüsse für
Ernährung und Verkehr um Unterstützung für die Beibehaltung der bisherigen
Regelungen gebeten. 'Der Wegfall der bisherigen Freistellungsregelung hätte für
die deutsche Land- und Forstwirtschaft erhebliche wirtschaftliche Folgen', schrieb
DBV-Präsident Sonnleitner. Konkret müssten Landwirte gewerblichen Güterverkehr
anmelden, um zukünftig diese Transporte durchführen zu können. Diese Lizenz ist
verbunden mit der Vorlage von Sach- und Fachkundenachweisen, amtlichem
Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse
und Berufsgenossenschaft. Alle Transporte wären separat zu versichern.

Stein des Anstoßes ist die Formulierung im Paragraf 2 Abs. 1 des Entwurfs. Dort
heißt es, dass die Vorschriften keine Anwendung auf land- und forstwirtschaftliche
Beförderungen finden, 'sofern die bei der Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge
von eigenem Personal des Land- und Forstwirts geführt werden und die Beförderung
mit Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die ... von der
Kfz-Steuer befreit sind'. Nach Einschätzung des Bauernverbandes würde diese
Einschränkung die ökonomisch sinnvolle und politisch unterstützte überbetriebliche
Maschinenverwendung beenden. Es ließe sich beispielsweise nicht einmal eine
Silierkette zusammenstellen, bei der der Landwirt den Silohaufen managt und seine
Berufskollegen das Siliergut vom Feld zum Silo am Hof transportieren. Auch der
Transport von Getreide für den Nachbarlandwirt, der gerade selbst den Mähdrescher
fährt, ließe sich nicht einfach übernehmen, da dies dann erlaubnispflichtige
gewerbliche Tätigkeiten wären.

Problem würde auch die Änderung machen, nach der nur noch von der
Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Von dieser
Vorschrift wären zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die für
innerbetriebliche Transporte eigener Erzeugnisse speziell angeschaffte LKW
einsetzen. Allein in den neuen Ländern dürften dies rund 4.500 Betriebe sein.
Viele von ihnen sind gezwungen, zur Abwicklung ihrer Transporte möglichst moderne
und leistungsfähige Zugmaschinen einzusetzen. Mit der vorgesehenen Änderung würden
diese Investitionen in effektive, schnell laufende und großvolumige
Transportfahrzeuge wieder in Frage gestellt.

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