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@grar.de Aktuell - 13.02.2003

Neue EU-Bestimmungen für Öko-Futtermittel


Brüssel (agrar.de) - Die EU-Kommission hat in einer Verordnung über
Öko-Futtermittel ((EG) Nr. 223/2003) festgelegt, dass
Futtermittelhersteller künftig die Produktionslinien für ökologische und
konventionelle Nutztiernahrung voneinander trennen müssen.

Silos, Mischeinrichtungen und andere bei der Herstellung verwendete Anlagen müssen
für die Öko-Futtermittelproduktion getrennt eingerichtet werden, wenn der Betrieb
ansonsten konventionelle Futtermittel erzeugt. Außerdem müssen bei einem Hinweis
auf die ökologische Herkunft des Futtermittels müssen mindestens 95 Prozent der
Trockenmasse aus ökologischer Landwirtschaft stammen.

Die Verordnung gilt ab dem 6. August 2003, für eine Übergangszeit von fünf Jahren
werden Ausnahmen möglich sein, um wirtschaftliche Folgen für die
Mischfutterindustrie abzumildern.

Links zum Thema Bio-Verordnungen,
Links zum Thema Futtermittelwerke.

 


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