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@grar.de Aktuell - 13.02.2003

Umweltverbände warnen vor Schwächung des Bundesnaturschutzgesetzes

Bundesrat darf Verbandsklage nicht aushebeln


Berlin (agrar.de) - Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) und Naturschutzbund (NABU) haben Bund und Länder vor
einer Abschwächung des Bundesnaturschutzgesetzes gewarnt. Der Absicht mehrerer
CDU/CSU-geführter Bundesländer, in der morgigen Bundesratssitzung die
Möglichkeiten der Vereinsklage auszuhebeln, um angeblichen Verzögerungen bei
Verkehrsplanungen vorzubeugen, dürfe nicht gefolgt werden. Das moderne
Naturschutzrecht zur Sicherung der biologischen Vielfalt sei kein Steinbruch, wo
je nach Bedarf wesentliche Teile herausgebrochen werden dürften.
Klagemöglichkeiten von Betroffenen und Verbänden seien ein Instrument, um das
Einhalten geltender Vorschriften zu kontrollieren. BUND-Bundesgeschäftsführer
Gerhard Timm: 'Die bei der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes im letzten
Jahr festgelegten Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände stellen bereits einen
Minimalkonsens dar. Dieser darf nicht verwässert werden. Auch CDU/CSU-geführte
Länder müssen den Naturschutz in Deutschland stärken anstatt ihn schwächen zu
wollen. Und das in Ost und West gleichermaßen. Das Verbandsklagerecht muss
unangetastet bleiben.'

Christoph Heinrich, Leiter Naturschutz und Umweltpolitik des NABU: 'Die
Vereinsklage hatsich als Rechtsmittel organisierter Bürger fast überall in Europa
durchgesetzt und bewährt. Es wäre eine Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats,
wenn Bund und Länder den Zugang der Zivilgesellschaft zu den Gerichten wieder
einengten.' Die Klagemöglichkeiten der Verbände seien nicht primär verantwortlich
für Verzögerungen bei Planungen von Verkehrswegen. Wenn diese aus rechtlicher und
naturschutzfachlicher Hinsicht in Ordnung sind, könne auch kein Planungsverfahren
auf dem Klageweg angefochten werden. Die Verbände kritisieren auch die Absicht,
das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bis 2009 zu verlängern. Bei einer
fortgesetzten beschleunigten Straßenbauplanung würden die Belange der Betroffenen
und des Naturschutzes nur unzureichend berücksichtigt. Gerade eine frühzeitige
Einbeziehung der Verbände in die Planungen beuge Klagen vor und führe zu
optimierten Lösungen. Ziel der Neufassung des Planungsrechtes müsse es daher sein,
Planungsverfahren organisatorisch und inhaltlich zu verbessern. Dies entspräche
auch europarechtlichen Vorgaben.

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