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@grar.de Aktuell - 12.02.2003

Stächele: Die Umsetzungsvorschläge zur Agenda 2000 müssen in zentralen Punkten geändert werden

Stellungnahme der B-Länder Minister zu den Vorschlägen der EU-Kommission - Flächendeckende und nachhaltige Landbewirtschaftung gefährdet


Stuttgart (agrar.de) - 'Unsere Landwirtschaft braucht bei der Weiterentwicklung
der Gemeinsamen Agrarpolitik verlässliche Rahmenbedingungen. Um die von der
Europäischen Kommission formulierten Ziele der Halbzeitbewertung der Agenda 2000
zu erreichen, müssen die Anfang 2003 vorgelegten Umsetzungsvorschläge in zentralen
Punkten geändert werden." Dies sagte der baden-württembergische Minister für
Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Dienstag in Stuttgart nach einem
Treffen der Agrarminister der B-Länder.

Am Montag Abend hatten sich in Kehl (Ortenaukreis) die Agrarminister und Vertreter
der unionsregierten Länder bei einer Konferenz auf eine gemeinsame Stellungnahme
zu den Legislativ-Vorschlägen der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa verständigt. Die Stellungnahme wurde bei dem
mit der Konferenz verbundenen Treffen mit Parlamentariern des Europäischen
Parlaments unmittelbar in die EU-Gesprächsebene eingeführt. Gesprächspartner aus
der Reihe der anwesenden Europaabgeordneten waren der Vorsitzende des Ausschusses
für Landwirtschaft und Ländlicher Raum, Joseph Daul aus Frankreich und der
verantwortliche Obmann im Ausschuss, der deutsche EU-Abgeordnete Lutz Goepel.
Konferenz-Teilnehmer aus der Runde der Agrarminister der B-Länder im Deutschen
Bundesrat waren unter anderem der bayerische Staatsminister Josef Miller, der
hessische Minister Wilhelm Dietzel und Staatsminister Volker Sklenar aus
Thüringen.

In ihrer Stellungnahme zu den Fischler-Vorschlägen betonen die deutschen
Agrarminister, dass im Zentrum der Gemeinsamen Agrarpolitik der Blick auf die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen und die
Verbesserung der Marktorientierung der Betriebe stehen müsse. 'Die Entkoppelung
der Tier- und Flächenprämien von der Produktion führt zu einem enormen
Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die
flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel',
kritisierte Minister Stächele. Die geplante Umstellung auf eine Betriebsprämie
werde zudem nicht konsequent verfolgt, da einzelne produktionsbezogene Beihilfen
beibehalten und sogar neue eingeführt werden sollen. 'Als Alternative schlagen wir
für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen einheitliche Grundprämien, ergänzt
um nutzungsbezogene Zusatzprämien vor', so Stächele. 'Die Modulationsmittel müssen
in den Regionen verbleiben und zur Vermeidung von Einkommensverlusten der
Landwirtschaft wieder zur Verfügung stehen', betonte Stächele. Die vorgesehene
Neuverteilung der Modulationsmittel nach sogenannten 'objektiven Kriterien' werden
abgelehnt. Den Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung der
Milchquotenregelung bis 2014/15 wird im Grundsatz begrüßt. Eine weitere
Quotenerhöhung und eine Reduzierung der Interventionspreise ist dagegen
abzulehnen, da dadurch erhebliche Einkommensverluste für Milchviehhalter
entstehen. 'Das angekündigte Ziel 'Bürokratieabbau' hat die EU-Kommission mit
ihren Legislativvorschlägen deutlich verfehlt', kritisierte Minister Stächele. Das
Verwaltungsverfahren müsse spürbar vereinfacht werden, damit auf Dauer die
gewünschte Akzeptanz in der Landwirtschaft aber auch in der Gesellschaft erreicht
werde.

Positionspapier zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der
Agenda 2000
(Konferenz der Agrarminister der B-Länder am 10. Februar 2003 in Kehl)

Die Europäische Kommission hat am 22. Januar 2003 ihre Vorschläge zur
Halbzeitbewertung der Agenda 2000 konkretisiert. Agrarkommissar Dr. Fischler
schlägt unter dem Titel 'Politische Langzeitperspektive für eine nachhaltige
Landwirtschaft' eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2007 vor,
wobei entscheidende Teile jedoch bereits im jetzigen Planungszeitraum, der bis
2006 gilt, umgesetzt werden sollen. Die Europäische Kommission begründet ihre
Vorschläge u. a. mit den Anforderungen der laufenden WTO-Verhandlungsrunde und der
Erweiterung der Union um 10 Mitgliedstaaten ab Mai 2004.

1. Allgemeine Bewertung

Vor dem Hintergrund der vom Europäischen Rat beschlossenen weitergehenden
Absicherung des finanziellen Rahmens bis 2013 geht ein Teil der Vorschläge der
Europäischen Kommission in die richtige Richtung. Dies gilt insbesondere für
folgende Punkte:

· Milchquotenregelung bis 2014/15

· Die Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion mit dem Ziel der
stärkeren Marktorientierung und der Flexibilität für die Betriebe.

· Die Förderung von Maßnahmen der Lebensmittelqualität, des Tierschutzes sowie zur
Einhaltung von Standards in der ländlichen Entwicklung.

Diese von der EU-Kommission bereits in den Juli-Vorschlägen formulierten positiven
Ziele werden jedoch jetzt durch die in den Legislativvorschlägen vorgeschlagene
Umsetzung in wesentlichen Bereichen nicht erreicht.

Sie

· führen zu erheblichen Einkommenseinbußen in der Landwirtschaft, insbesondere in
der Milchwirtschaft, und gefährden damit die flächendeckende und nachhaltige
Landbewirtschaftung,

· erhöhen drastisch den Verwaltungsaufwand und steigern das Anlastungsrisiko für
die Verwaltung sowie das Sanktionsrisiko für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Regelungen müssen deshalb in wesentlichen
Punkten geändert und umgestaltet werden.

Im Zentrum der Gemeinsamen Agrarpolitik muss mit Blick auf die zunehmende
Internationalisierung der Landwirtschaft stehen:

· die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

· die Marktorientierung wo notwendig zu verbessern.

· den Landwirten bei nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erwirtschaftung eines
angemessenen Einkommens zu ermöglichen und deshalb

· die Gemeinwohlleistungen einer nachhaltigen und multifunktionalen Landwirtschaft
zu honorieren.

Im Übrigen darf die anstehende Halbzeitbewertung der Agenda nicht zum Anlass
genommen werden, die für den Planungszeitraum 2000 - 2006 festgelegten
Grundprinzipien des Systems und die zentralen Maßnahmen in Frage zu stellen.
Unsere Landwirtschaft braucht Planungssicherheit, Kontinuität und verlässliche
Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen und ihre vielfältigen Leistungen für
die Gesellschaft erbringen zu können.

2. Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge

2.1 Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Die Entkoppelung stellt einen Systemwechsel dar. Sie ist vor allem im Hinblick auf
die anstehenden WTO-Verhandlungen ein interessanter Ansatz, der im Lichte der
WTO-Verhandlungsergebnisse und vor seiner Umsetzung vertieft beraten und auf seine
Auswirkungen hin geprüft werden muss. Im Hinblick auf die Vielzahl der offenen
Fragen ist eine Umsetzung zum 01. Januar 2004 nicht möglich.

Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die
Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt
zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen
auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den
Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die
innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden
werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute
kommen.

Die geplante Umstellung auf eine produktionsunabhängige Pauschalzahlung je Betrieb
wird zudem nicht konsequent verfolgt, da einzelne produktionsbezogene Beihilfen
beibehalten und sogar neue eingeführt werden sollen, wie Prämien für
Energiepflanzen und Hartweizen sowie ein Zuschlag für Eiweißpflanzen.

Alternativen könnten für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen einheitliche
Grundprämien sein, ergänzt um nutzungsbezogene Zusatzprämien.

Grundlage für die Berechnung der Pauschalbeihilfen wie auch alternativer Lösungen
muss das bisherige Prämienvolumen des jeweiligen Mitgliedstaates/der jeweiligen
Region sein.

2.2 Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Der Stärkung der 2. Säule durch Umschichtungen aus der 1. Säule darf jedoch nur
zugestimmt werden, wenn die anfallenden Kürzungsmittel in den jeweiligen
Mitgliedstaaten/Regionen verbleiben und die Mittel vorrangig zur Stärkung der
betrieblichen Wirtschaftskraft Verwendung finden. Die Modulation in Form des
Kommissionsmodells ist jedoch kein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses
Zieles. Es ist für die Mitgliedstaaten/Regionen verwaltungsaufwendig, anfällig
hinsichtlich Anlastungen und gibt der EU ein neues Finanzierungsinstrument an die
Hand, mit dem sie Kohäsionspolitik zu Lasten der Landwirtschaft gestalten kann.
Die vorgesehene Umverteilung der Modulationsmittel innerhalb der Europäischen
Union wird nachdrücklich abgelehnt, da Deutschland hierdurch erhebliche Mittel
verlieren würde.

Die von der Kommission zusätzlich zu der Modulation vorgeschlagene Degression der
Direktzahlungen zur Finanzierung kostenträchtiger Änderungen von Marktordnungen
(z.B. für Zucker, Wein, Oliven oder Baumwolle) wird abgelehnt. Im übrigen würden
die Vorschläge zu einem nicht akzeptablen Mittelabfluss aus Deutschland in
südliche EU-Mitgliedstaaten führen.

2.3 Cross Compliance

Der Verbraucherschutz und die Einhaltung von Mindestanforderungen zur guten
fachlichen Praxis sind unabhängig von irgendwelchen finanziellen Zuwendungen
unabdingbare Voraussetzung für jede Form der Landbewirtschaftung und Tierhaltung
in Europa. Die gute fachliche Praxis ist bereits bisher in verschiedenen
Fachgesetzen geregelt.

Die in den Vorschlägen aufgeführten 38 EU-Rechtsvorschriften aus den Bereichen
Umwelt, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Arbeitsschutz verbunden mit
zusätzlichen weitergehenden Kriterien der guten fachlichen Praxis, die von den
Mitgliedstaaten innerhalb eines von der EU vorgegebenen Gemeinschaftsrahmens zu
konkretisieren sind, sowie darüber hinausgehende nationale Regelungen beinhalten,
sind nur mit einem unvertretbaren Verwaltungs- und Kontrollaufwand umzusetzen.
Eine EU-konforme Umsetzung ist kaum so zu leisten, dass Sanktionen für den
Landwirt und Anlastungen für den Mitgliedstaat/Bundesland ausgeschlossen werden
können. Eine Ungleichbehandlung der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten ist
aufgrund unterschiedlicher Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht weiterhin
nicht ausgeschlossen. Rechtlich fragwürdig ist, dass diese Vorschriften nicht nur
für die Zuwendungsempfänger gelten, sondern auch für die erste Verarbeitungsstufe.
Dortige Verstöße können bis zum vollständigen Prämienentzug für den Landwirt
führen. Solche Detailvorgaben ebenso wie der Regelungsumfang widersprechen dem
Grundsatz der Subsidiarität.

2.4 Marktordnungen

Die Kommissionsvorschläge zur Änderung der Marktordnungen gehen deutlich über die
im Rahmen der Halbzeitbewertung erforderliche Anpassung hinaus.

2.4.1 Milch

Der richtige Ansatz der EU-Kommission zur Verlängerung der Milchquotenregelung bis
2014/15 wird durch die über die Agenda 2000 hinausgehenden Preissenkungs- und
Quotenerhöhungsschritte jetzt entwertet. Die Preissenkungen sollen zwar durch
Ausgleichszahlungen (ca. 50 - 60 Prozent) ausgeglichen werden. Dennoch ergibt sich
in der Endstufe 2008 ein erheblicher Einkommensverlust für die milchviehhaltenden
Betriebe.

Vor diesem Hintergrund werden eine weitere Quotenerhöhung und eine Reduzierung der
Interventionspreise, die aufgrund der derzeitigen Marktlage ohnehin nicht
erforderlich erscheinen, nachdrücklich abgelehnt.

2.4.2 Getreide

Die allgemeine Senkung der administrativen Preise und die Abschaffung der Reports
bei Getreide führen trotz einer teilweisen Kompensation durch Direktzahlungen zu
zusätzlichen Einkommensverlusten und sind derzeit marktpolitisch nicht notwendig.

Einzelne Änderungen, wie beispielsweise bei der Roggenintervention können nur
schrittweise in Verbindung mit einer Stärkung alternativer
Verwertungsmöglichkeiten und geeigneten Kompensationsmaßnahmen einer Lösung
zugeführt werden.

2.4.3 Eiweißpflanzen

Die spezielle Förderung für den Anbau von Eiweißpflanzen wird begrüßt. Dies sollte
durch eine flächenbezogene Eiweißprämie umgesetzt werden. Ackerfutter wie Klee und
Kleegras sollten mit einbezogen werden können.

2.4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

Ein innovativer Ansatz zur Förderung regenerativer Energien sollte alle
Möglichkeiten der alternativen Verwendung pflanzlicher Rohstoffe gleichberechtigt
berücksichtigen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelung führt
nicht zu einer Steigerung des Energiepflanzenanbaus, da die Prämie von 45 Euro je
ha viel zu niedrig ist, um eine Anreizwirkung zu initiieren. Der Ausschluss des
Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stillegungsflächen dürfte den Anbau
zusätzlich erschweren. Der europäische Landwirtschaft wird so die Möglichkeit
genommen, sich mehr auf diesem Gebiet zu engagieren und einen stärkeren Beitrag zu
den Zielen des Kyoto-Protokolls zu leisten. Diese Regelungen laufen völlig
entgegen allen sonstigen Bestrebungen der EU, den Ausbau der Biomassenutzung im
Energie- und Industriebereich zu fördern. Die Stillegungsflächen werden zwingend
benötigt, um die Mengenziele der EU-Kommission zur Herstellung von Biokraftstoffen
zu erfüllen.

2.4.5 Flächenstillegung

Die auf die Dauer von zehn Jahren ausgelegte obligatorische Flächenstilllegung von
10 Prozent wird abgelehnt. Sie widerspricht grundsätzlich dem Ziel der Reform, für
die Landwirtschaft mehr Marktorientierung einzuführen. Aufgrund der derzeitigen
Lage an den Agrarmärkten erscheint diese Maßnahme nicht mehr zeitgemäß. Zudem
werden so der Landwirtschaft wertvolle Flächen, auch für die ökologisch sinnvolle
Verwertung von Wirtschaftsdünger sowie zum Anbau nachwachsender Rohstoffe,
entzogen. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stillegungsflächen muss
weiterhin möglich sein.

Im Interesse des Klimaschutzes und des Bürokratieabbaus sollte auf die
obligatorische Flächenstilllegung und den CO2 -Kredit verzichtet und stattdessen
die Verwendung von heimischer Bioenergie gefördert werden.

2.5 Betriebsberatungssystem

Die Einführung eines solchen Systems in obligatorischer Form erbringt keinen
nachvollziehbaren Vorteil, da auch für nach dem System zertifizierte
landwirtschaftliche Betriebe keine der nach EU-Recht erforderlichen Kontrollen
entfallen. Betriebsberatungssysteme sind allenfalls als freiwillige Maßnahme zu
akzeptieren.

2.6 Ländliche Entwicklung

Die Erweiterung des Förderspektrums um Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitssicherheit, der Lebensmittelqualität, der Tiergesundheit und des
Tierschutzes wird grundsätzlich unterstützt. Die zeitliche Degression, die für
verschiedene Maßnahmen vorgesehen ist, ist jedoch nicht praxisgerecht, da vielfach
dauerhaft höhere Kosten bzw. Aufwendungen für die landwirtschaftlichen Betriebe
entstehen. Außerdem ist zu befürchten, dass die neuen Fördermöglichkeiten in
Deutschland nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen können, da wegen der
vorgeschlagenen Kriterien für die Verteilung der Modulationsmittel keine
zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.

2.7 Verwaltungs- und Kontrollaufwand

Das angekündigte Ziel 'Bürokratieabbau' hat die EU-Kommission mit ihren
Legislativvorschlägen deutlich verfehlt. Die Maßnahmen, insbesondere im
Zusammenhang mit der geplanten Entkopplung der Direktzahlungen, sowie das
Verwaltungsverfahren müssen spürbar vereinfacht werden, damit auf Dauer die
gewünschte Akzeptanz in der Landwirtschaft aber auch in der Gesellschaft erreicht
wird. Ohne grundlegende Vereinfachungen sind für die Umsetzung gegenüber heute
erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel und zusätzliches Personal erforderlich.

3. Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

Unabhängig von den Kritikpunkten im Einzelnen müssen die Vorschläge in folgender
Weise grundlegend überarbeitet werden:

· Die europäische Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und verlässliche
Perspektiven. Dies erfordert zum einen die volle Laufzeit der Agenda
2000-Beschlüsse bis Ende 2006 und zum anderen einen frühzeitigen Beschluss über
die Fortent­wicklung der GAP ab 2007.

· Absicherung des europäischen Modells einer multifunktionalen Landwirtschaft
sowie der EU-Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie der
Lebensmittelsicherheit in den WTO-Verhandlungen.

· In allen Bereichen umfassende Verwaltungsvereinfachung und Abbau von Bürokratie.

· Verzicht auf die Kürzung der Direktzahlungen (Degression).

· Entkopplung der Direktzahlungen auf Basis des regionalen Prämienplafonds bei
gleichzeitigem Abbau bisheriger Verzerrungen über eine flächenbezogene,
einheitliche Grundprämie und eine nutzungsbezogene Zusatzprämie.

· Keine Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten durch Modulation, sondern
Verbleib der Finanzmittel in den Regionen für den Agrarsektor.

· Weiterführung der Milchgarantiemengenregelung bis 2014 auf der Grundlage der
AGENDA 2000.

· Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung von nachwachsenden
Rohstoffen und Energiepflanzen zur Stärkung der CO2-Reduzierung (Einhaltung des
Kyoto-Protokolls).

· Keine obligatorische Flächenstilllegung.

Gesamtbewertung:

Um die von der Europäischen Kommission formulierten positiven Ziele der
Halbzeitbewertung zu erreichen, müssen die Vorschläge in zentralen Punkten
geändert werden.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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