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@grar.de Aktuell - 12.02.2003

CDU: Tierarzneimittelgesetz-Änderung muss her


Berlin (agrar.de) - Zum geltenden Tierarzneimittelgesetz erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen, und die zuständige
Berichterstatterin, Julia Klöckner:

'Zum 1. November 2002 ist das Arzneimittelgesetz für den Bereich Tiere erheblich
verschärft worden. Doch die Umsetzung der Gesetzesnovelle in der Praxis löst
größte Probleme aus. Dies unterstrich eine Expertenanhörung in der
Unionsarbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Einheitlicher
Tenor: Das Gesetz ist eine praxisferne und bürokratische Verschärfung
tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften, die die Arbeit der Tierärzte und
Tierhalter derart behindert und einschränkt, dass diese stets 'mit einem Bein im
Gefängnis stehen'.

Das Gesetz sorgt für erhebliche Verärgerung, weil es in der Praxis oftmals gar
nicht möglich ist, dass der Tierarzt jedem kranken Tier einen persönlichen
Krankenbesuch abstattet und eine Diagnose mit Behandlungsanweisung ausspricht,
bevor der Tierhalter die nötige Behandlung durchführen darf. Genau dies müsste
aber geschehen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Abgabe-Befristung, die 7- bzw. die
31-Tage-Regelung: Grundsätzlich dürfen danach verschreibepflichtige Arzneimittel
mit Wartezeit für lebensmittelliefernde Tiere nur noch für eine Anwendung von bis
zu sieben Tagen an einen Landwirt abgegeben werden. 31 Tage sind es, wenn eine
immense bürokratische Dokumentation geführt und eine monatliche Begutachtung
stattfindet. Diese Regelungen gehen schlichtweg an der Praxis und den
Erfordernissen der Betriebe vorbei.

So führen strengere Abgaberegelungen noch lange nicht automatisch zu mehr
Verbraucherschutz. Verzögerte Behandlungen bei Akuterkrankungen der Tiere
verstoßen zusätzlich gegen den Tierschutz.

Zusammen mit den unionsgeführten Ländern wird deshalb die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine schnellstmögliche Überarbeitung drängen. Ziel
ist eine zeitgemäße Bestandsbetreuung, bei der Tierärzte und Landwirte gemeinsam
und ohne starre Abgaberegelungen für einen ordnungsgemäßen Umgang mit
Tierarzneimitteln Verantwortung tragen.'

Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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