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@grar.de Aktuell - 07.02.2003

Dioxin in einem Futtermittel und in Schweinefleisch festgestellt


Erfurt (agrar.de) - Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung wurde in einer
Probe aus einem Thüringer Futtermittelherstellungsbetrieb ein erhöhter Gehalt an
Dioxin festgestellt. Das Untersuchungslabor teilte der Überwachungsbehörde
(Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft) am 15. Januar 2003 den
Befund in Höhe von 13,29 ng WHO-TEQ/kg mit (TEQ:
Toxizitätsäquivalentskonzentration). Damit war der Grenzwert von 0,75 ng
WHO-TEQ/kg deutlich überschritten. Am gleichen Tag wurde von dem zuständigen
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit der Betrieb gesperrt.
Im Januar wurden beim Futtermittelhersteller Nachuntersuchungen veranlasst. Dabei
wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.

Unmittelbar nach Übermittlung des o. g. Dioxinwertes wurde durch die Thüringer
Landesanstalt für Landwirtschaft recherchiert, welche Tierhaltungsbetriebe das
belastete Futter erhalten hatten. Der ermittelte Schweinemastbestand, der als
einziger Betrieb dieses Futter eingesetzt hat, wurde unverzüglich der
amtstierärztlichen Kontrolle unterstellt und vorsorglich gesperrt. Damit wurde
sichergestellt, dass Schweine, die das belastete Futtermittel erhalten haben,
nicht der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden. Aus dem Schweinebestand wurden
nach einer amtlich überwachten Probeschlachtung drei Proben Schweinefleisch der
Untersuchung auf Dioxin unterzogen. Das damit beauftragte Landesamt für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Potsdam hat in allen drei Proben eine
Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes von 1 pg WHO-TEQ/g Fett festgestellt.
Die Werte der untersuchten Schweine lagen zwischen 2,1 und 2,6 pg WHO-TEQ/g.
Sämtliche 308 Schweine der Mastgruppe wurden sofort geschlachtet und unschädlich
beseitigt.

Daraufhin wurde dem Futtermittelhersteller am 31. Januar 2003 auferlegt, die
gesamte Herstellung auf Dioxin untersuchen zu lassen und die Auslieferung wurde
bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse verboten. Damit ist sichergestellt,
dass von diesem Betrieb keine Gefährdung mehr ausgeht.

Der seit dem 1. Juli 2002 EU-weit geltende Höchstwert für Schweinefleisch soll den
Eintrag von Dioxin in die Nahrungskette minimieren und eine dauerhafte Belastung
der Verbraucher verhindern. Schweinefleisch, das diesen Höchstwert überschreitet,
darf nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden.

Aufgrund von Untersuchungsergebnissen, die erst heute, am 07.02.2003, von dem
Futtermittelhersteller vorgelegt wurden und aus seinen Eigenkontrolluntersuchungen
stammen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vor dem 31.01.2003 gelieferte
Futtermitteln mit Dioxin belastet waren. Damit ist klar, dass der
Futtermittelhersteller seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht ausreichend
nachgekommen ist. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich die Notwendigkeit weiterer
Recherchen und Untersuchungen, die unverzüglich eingeleitet worden sind. Bei den
derzeit bekannten Empfängern des möglicherweise verdächtigen Futters,
Mischfutterbetriebe und Tierhaltungsbetriebe, wurden Sperren veranlasst.

Links zum Thema Futtermittelwerke.

 


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