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@grar.de Aktuell - 07.02.2003

Förderung der Umstellung auf tiergerechte Haltungsverfahren von Legehennen verlängert


Frankfurt (agrar.de) - Die im vergangenen Jahr gestartete Förderung der Umstellung
der Käfighaltung von Legehennen auf tiergerechtere Haltungsverfahren wird
fortgesetzt. Das Bundesprogramm 'Tiergerechte Haltungsverfahren' ist bis zum
31.12.2004 verlängert worden. Die Förderkredite aus Kapitalmarktmitteln der
Landwirtschaftlichen Rentenbank werden aus Mitteln des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft um bis zu 3 Prozent verbilligt und
mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren angeboten. Der aktuelle Zinssatz beträgt bei
10-jähriger Laufzeit und Zinsbindungsfrist zurzeit 2,0 Prozent. Für die Darlehen
gilt eine Obergrenze von 500.000 Euro. Das Bundesprogramm richtet sich gezielt
auch an gewerbliche Legehennenhalter, die im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung
(AFP) nicht begünstigt werden.

Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die
jeweilige Hausbank oder Sparkasse zu richten. Antragsformulare können
direkt bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank herunter geladen werden. Die
Antragstellung für das Bundesprogramm muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Rückfragen bitte an: Dr. Karin Gress, Tel.: 069-2107-393, Fax: 069-2107-447,
E-Mail.

Links zum Thema Stallbau und -einrichtung,
Links zum Thema Tierhaltung.

 


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