Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 07.02.2003

Thalheim: Bundesregierung unterstützt Obst- und Gemüsebau auch beim Pflanzenschutz


Berlin (agrar.de) - 'Die Bundesregierung unterstützt auch den sächsischen Obst-
und Gemüsebau im Pflanzenschutzbereich mit allen ihren Möglichkeiten. Anders
lautende Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück', erklärte Dr. Gerald Thalheim,
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute
anlässlich der öffentlichen Anhörung des Sächsischen Landtages in Dresden zum
Pflanzenschutzrecht. Nach Inkrafttreten der Indikationszulassung am 1. Juli 2001
waren für viele Anwendungsgebiete keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel mehr
vorhanden. Die Bundesregierung habe auf der Grundlage des geltenden Rechts
gemeinsam mit der Biologischen Bundesanstalt und den Ländern erhebliche
Anstrengungen unternommen, um die vorhandenen Lücken zu schließen, so der
Staatssekretär. Seit 1998 wurden Anträge für über 1100 Anwendungsgebiete gestellt.
Für über 800 Anwendungsgebiete seien bisher Genehmigungen erteilt worden.

Die Forderung nach Aussetzung oder Verlängerung der Übergangsfrist sei mit den
Grundsätzen des Verbraucher- und Umweltschutzes nicht vereinbar. 'Von dem in
Deutschland vorgeschriebenen hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und den
Naturhaushalt darf es bei der Lösung von Pflanzenschutzproblemen keine Abstriche
geben', so der Staatssekretär. Das gelte auch, wenn es darum gehe, gemeinsam mit
Ländern, Berufsstand und Industrie neue Verfahren für Pflanzenschutzprobleme zu
entwickeln. Lösungen müssten auch nach einer Feststellung des Deutschen
Bundestages auf dem vorbeugenden Verbraucherschutz basieren und hätten innerhalb
des bestehenden Regelwerkes zu liegen. 'Daran hat sich die Bundesregierung
gehalten und wird dies auch weiterhin tun', so der Staatssekretär.

Mit der im Januar 2003 verkündeten Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
könnten für die diesjährige Saison viele Lücken geschlossen werden. Weitere
Ergänzungen seien bereits in Arbeit. Die Forderung, schon beim Abschluss des
Zulassungs- oder Genehmigungsverfahrens rechtlich verbindliche
Rückstands-Höchstmengen festzulegen, bezeichnete Thalheim als nicht umsetzbar, da
der Verordnungsweg durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
vorgeschrieben und internationale Verpflichtungen einzuhalten seien. Thalheim
stellte klar, dass Pflanzenschutzgesetz sowie Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz ausreichende Möglichkeiten böten, um die
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Obst- und Gemüsebaus zu sichern. Wichtig sei
die EU-weite Harmonisierung von Pflanzenschutzmittelzulassung und
Rückstands-Höchstmengen.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de