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@grar.de Aktuell - 06.02.2003

EU-Strategie zum Schutz der wichtigsten Lebensräume wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Kommission beantwortet häufig gestellte Fragen zu NATURA 2000.


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat zur Sensibilisierung
und zur Förderung des Verständnisses für ihre Arbeit zum Schutz der wichtigsten
europäischen Lebensräume wild lebender Tier- und Pflanzenarten ein Papier
verfasst, in dem erklärt wird, was das Netz von Naturschutzgebieten NATURA
2000
ist und wie es eingerichtet wird. In ihm werden Fragen beantwortet, die
häufig zu NATURA 2000 gestellt werden, der in der EU bislang wichtigsten
Initiative zum Schutz von Gebieten, die für bedrohte Arten und Lebensräume sehr
wichtig sind. Durch den Schutz dieser ‚wertvollen Komponenten der biologischen
Vielfalt' will NATURA 2000 einen Beitrag dazu leisten, das Ziel des Europäischen
Rates zu erreichen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU bis 2010 zum
Stillstand zu bringen. Das Netz ist ein wichtiger Beitrag zum weltweiten
Naturschutz und ein Muster internationaler Zusammenarbeit im Bereich der
nachhaltigen Entwicklung.

Was ist Natura 2000?

Natura 2000 ist das Herzstück der EU-Politik in den Bereichen Naturschutz und
biologische Vielfalt. Es ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, die auf
der Grundlage der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebendenTiere und
Pflanzen) eingerichtet wurden. Ziel dieses Netzes ist es, das langfristige
Überleben der wertvollsten und am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume
Europas zu gewährleisten. Es setzt sich aus den von den Mitgliedstaaten auf der
Grundlage der Habitat-Richtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten SAC
(Special Areas of Conservation) zusammen, umfasst aber auch die gemäß der
Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über den Schutz
wildlebender Vogelarten) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete SPA (Special
Protection Areas). Mit der Gründung dieses Netzes geschützter Gebiete kommt die
Gemeinschaft außerdem einer Verpflichtung des UN-Übereinkommens über biologische
Vielfalt nach.

Ist Natura 2000 ein Netz von Parks und Reservaten?

Natura 2000 ist kein System strikter Naturreservate, in denen jedwede menschliche
Tätigkeit untersagt ist. Zwar dürfte das Netz sicher auch einige Naturreservate
umfassen, doch wird sich der größte Teil des Landes auch weiterhin im Privatbesitz
befinden und wird man sich schwerpunktmäßig darum bemühen, dass die künftige
Bewirtschaftung sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltig ist.

Wie werden die Natura-2000-Gebiete ausgewählt?

Die Auswahl der NATURA-2000-Gebiete erfolgt ausschließlich anhand
wissenschaftlicher Kriterien, etwa der Größe und der Dichte der Populationen von
Zielarten, der ökologischen Qualität und räumlichen Ausdehnung der
Zielhabitatstypen, die in dem Gebiet zu finden sind. In der Richtlinie sind keine
Regeln für das bei der Auswahl der Gebiete einzuhaltende Konsultationsverfahren
festgelegt. Die Festlegung obliegt den Mitgliedstaaten.

Wer ist für das Management der Natura-2000-Gebiete zuständig?

Die Mitgliedstaaten sind für das Management der NATURA-2000-Gebiete
verantwortlich. Allerdings wird anerkannt, dass Meeresgebiete, bei denen eine
Regulierung der Fischereitätigkeiten zum Management gehören kann, von Maßnahmen
auf Gemeinschaftsebene profitieren würden. Die Kommission hat zu diesem Zweck die
Entwicklung von Managementplänen konsequent gefördert.

Ist die Entwicklung in Natura-2000-Gebieten eingeschränkt?

Neue Aktivitäten oder Entwicklungen innerhalb von NATURA-2000-Gebieten sind nicht
a priori verboten. Solche Vorhaben müssen von Fall zu Fall beurteilt werden. Die
Habitat-Richtlinie sieht ein eindeutiges Verfahren für die Bewertung von
Entwicklungsplänen, die Auswirkungen auf die ausgewiesenen Gebiete haben können,
und für die anschließenden Entscheidungen vor.

Wie viel von ihrem Hoheitsgebiet müssen die Mitgliedstaaten als
NATURA-2000-Schutzgebiet ausweisen?

Die Naturschutzrichtlinien enthalten keine Angaben zur Größe der Land- und
Gewässerflächen, die Teil von NATURA 2000 sein müssen. Dies hängt vom biologischen
Reichtum der verschiedenen Regionen ab. Wenn zum Beispiel ein Mitgliedstaat
besonders reich an bestimmten Arten und Lebensräumen ist, wird erwartet, dass
dieser Mitgliedstaat Gebiete im Verhältnis zu diesem Reichtum an biologischer
Vielfalt ausweist.

Ist das Netz vollständig?

Wenngleich das Netz NATURA 2000 noch nicht vollständig eingerichtet ist, wurden
erhebliche Fortschritte erzielt und wurde ein Gebiet, das größer als Deutschland
ist und mehr als 15 % des Territoriums der EU entspricht, nunmehr zum Schutz im
Rahmen des Netzes vorgeschlagen.

Welche Beziehungen hat die Kommission zu den Mitgliedstaaten?

Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und maßgeblichen Interessengruppen
in Umsetzungsfragen eng zusammen. Gewährleistet wird dies durch die Habitat- und
Ornis-Ausschüsse, die aufgrund ihrer satzungsgemäßen Funktion eine Rolle bei der
Umsetzung der Naturschutzrichtlinien spielen, und durch unlängst erst eingeführte
halbjährliche Treffen der Naturschutzdirektoren. Ferner gibt es regelmäßige
Treffen mit dem Europäischen Habitat-Forum und dem Habitat-Nutzer-Forum, in dem
die maßgeblichen Interessengruppen vertreten sind. Diese Kontakte sind für die
Diskussion von Fragen, einschließlich der Finanzierung und des Schutzes des
Natura-2000-Netzes, äußerst wertvoll. Darüber hinaus entwickelt die Kommission
Leitfäden zu einer Reihe von Themen, um eine bessere Umsetzung zu fördern.

Wie wird das Netz finanziert?

Durch die derzeit laufenden politischen Maßnahmen der EU, vor allem durch
diejenigen, die im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, wie die
agrarwirtschaftlichen Umweltmaßnahmen, durchgeführt werden, und durch die
speziellen LIFE-Nature-Mittel wird die Verwirklichung des Netzes NATURA 2000
bereits nicht unerheblich unterstützt. Derzeit wird erörtert, wie Natura 2000
künftig finanziert werden soll. Ein unabhängiger Bericht über die künftige
Finanzierung von NATURA 2000
wurde vor kurzem fertiggestellt und kann über die
Website der Kommission unter folgender Adresse abgerufen werden.

Müssen die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu NATURA 2000
gewährleisten, um Mittel aus den Strukturfonds zu erhalten?

Die Mitgliedstaaten sollten unabhängig davon, ob sie Mittel aus den Strukturfonds
beziehen oder nicht, die vollständige Einhaltung der rechtlichen Anforderungen von
NATURA 2000 gewährleisten. Besonders wichtig ist die Einhaltung jedoch dann, wenn
von der Gemeinschaft finanzierte Programme im Spiel sind. Um diesem Anliegen
Rechnung zu tragen, hat die Kommission den Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass die
Nichtvorlage der Listen mit den NATURA-2000-Gebieten zur Aussetzung von Zahlungen
im Rahmen bestimmter Strukturfonds-Programme führen könnte. Die Androhung der
Aussetzung von Zahlungen aus solchen Programmen war eine Vorsichtsmaßnahme, durch
die sichergestellt werden sollte, dass von der Gemeinschaft finanzierte Programme
keinen Beitrag zu irreparablen Schäden in Gebieten leisten, bevor diese offiziell
zum Schutz im Rahmen von Natura 2000 vorgeschlagen werden.

Was ist noch zu tun?

- Abschluss der Auswahl der Gebiete

- weitere Entwicklung von NATURA 2000 in der küstennahen Meeresumwelt

- Klärung des Rahmens für die Gemeinschaftsfinanzierung

- bessere Vermittlung/Erläuterung der Ziele von NATURA 2000

- enge Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern bei den Vorbereitungen zur
Umsetzung von NATURA 2000.

Wo bekomme ich einen aktuellen Überblick über die Natura-2000-Gebiete (nach
Ländern aufgeschlüsselt)?

Die wichtigsten Informationen über NATURA 2000 sind derzeit auf den
Internet-Seiten der Mitgliedstaaten zu finden. Die Website der Kommission
enthält einen Link zu diesen Seiten. Die Kommission beabsichtigt, Informationen
über die zum NATURA 2000 gehörigen Gebiete insgesamt bereitzustellen, sobald die
Gemeinschaftslisten der NATURA-2000-Gebiete gebilligt wurden.

Wann werden die Kandidatenländer voraussichtlich Natura-2000-Gebiete ausweisen?

Die frühzeitige Umsetzung von NATURA 2000 in den Kandidatenländern ist wichtig, um
sicherzustellen, dass die künftigen Entwicklungen in diesen Ländern ihrem reichen
Naturerbe Rechnung tragen. Deshalb wurden mit den Kandidatenländern keine
Übergangsfristen für das NATURA-2000-Netz vereinbart, und müssen diese zum
Zeitpunkt des Beitritts besondere Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie
ausweisen und besondere Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse nach der
Habitat-Richtlinie vorschlagen. Die Umweltminister der Kandidatenländer haben auf
ihrer letzten Sitzung vom Januar 2003 erneut bekräftigt, dass sie sich den Zielen
von NATURA 2000 und der frühzeitigen Errichtung des Netzes verpflichtet fühlen.

Links zum Thema Landschaft und Natur.

 


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