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@grar.de Aktuell - 05.02.2003

EU-Kommission leitet Prüfverfahren wegen staatlicher Beihilfen an bayerische Maschinenringe ein


Brüssel (agrar.de) - Die EU-Kommission hat heute ein förmliches
Prüfverfahren wegen Beihilfen an bayerische Maschinenringe eingeleitet. Die
bayerischen Behörden zahlen dem 'Kuratorium Bayerischer Maschinen- und
Betriebshilferinge (KBM), der Dachorganisation der bayerischen
Maschinenringe, durchschnittlich 4 Mio. Euro Beihilfe pro Jahr. Mit der Maßnahme
wird die Zusammenarbeit zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mittels
Maschinen- und Betriebshilferingen finanziert. Wegen der Beihilfe sind mehrere
Beschwerden bei der Kommission eingegangen. Nach einer ersten Prüfung hat die
Kommission Zweifel, ob bestimmte Teile der Maßnahmen mit den Regeln für staatliche
Beihilfen vereinbar sind.

Die Beihilfe wird in Form direkter Zuwendungen gewährt. Die Beihilfeintensität
belief sich 2001 auf 42 Prozent der Betriebskosten und wird bis 2005 auf 33
Prozent gesenkt. Der Höchstbetrag der Beihilfe wurde 2001 gezahlt und betrug 4,38
Mio. Euro, bis 2005 soll er auf 3,46 Mio. Euro verringert werden.

Die Beihilfe wird dem 'Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge'
(KBM) gezahlt. In dieser Organisation sind 87 Maschinenringe zusammengeschlossen.
Maschinenringe sind auf lokaler oder regionaler Ebene tätige
Selbsthilfeorganisationen von Landwirten. Sie organisieren den Austausch von
landwirtschaftlichen Arbeitskräften und koordinieren die Nutzung von Maschinen
durch mehrere Betriebe. Außerdem bieten einige Maschinenringe kommunale Dienste
wie Schneeräumen, Straßenbau, Kläranlagenbau, Garten- bzw. Landschaftspflege oder
Golf- und Sportplatzbau an. Die Maschinenringe erhalten vom KBM Zuschüsse zu den
Material- und Personalkosten. Sie finanzieren sich aus diesen Zuschüssen und aus
den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Sofern die vorgeschlagene Maßnahme der sozialen Betriebshilfe dient, nimmt die
Kommission zur Kenntnis, dass sie den Bedingungen des Gemeinschaftsrahmens für
staatliche Beihilfen im Agrarsektor entspricht. Die Maßnahme scheint jedoch auch
andere Beihilfeelemente zugunsten des KBM, der Maschinenringe und/oder der
Landwirte oder Betriebe, die die Dienste der Maschinenringe in Anspruch nehmen, zu
beinhalten. Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung wären diese Beihilfen als
Betriebsbeihilfen anzusehen und damit möglicherweise unvereinbar mit dem
Gemeinsamen Markt.

Außerdem machen die Beschwerdeführer geltend, dass die Maschinenringe
Tochterunternehmen im Bereich des Bauhandwerks, des Handels oder der
Landmaschinenwerkstätten gegründet haben und auf diese Weise zu anderen Betrieben
in Wettbewerb treten. Wegen der engen personellen und räumlichen Verflechtung
zwischen den Maschinenringen und ihren Tochterunternehmen und der unzureichenden
Abgrenzung der Kernaufgaben von den anderen Wirtschaftstätigkeiten ist es derzeit
nicht möglich, die aus staatlichen Mitteln geförderten von den anderen Aufgaben zu
trennen.

Daher ist nicht auszuschließen, dass sich die Beihilfe auch auf andere
wirtschaftliche Tätigkeiten auswirkt (sog. Quersubventionierung).

Nach der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für
die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags leitet die Kommission das förmliche
Prüfverfahren ein, wenn sie Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit einer
staatlichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt hat. Der Beschluss zur Einleitung dieses
Verfahrens nimmt das endgültige Ergebnis jedoch nicht vorweg. Die Kommission
fordert Deutschland auf, ihr binnen eines Monats alle Angaben zu übermitteln, die
für eine genauere Prüfung dieser Maßnahme erforderlich sind. Außerdem können sich
beteiligte Dritte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Beschlusses zur
Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften zu der Beihilfemaßnahme äußern. Die Kommission wird sich bemühen,
die Prüfung innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

Links zum Thema Maschinenringe,
Links zum Bundesland Bayern.

 


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