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@grar.de Aktuell - 05.02.2003

Kommission schlägt neue Lebens- und Futtermittelkontrollen vor


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission verabschiedete heute
ihren Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Lebens- und
Futtermittelkontrollen. Die vorgeschlagene Verordnung wird das bestehende
Kontrollsystem straffen und stärken mit mehr Biss, strengeren
Durchsetzungsmechanismen. Damit sollen Schwächen im bestehenden Recht beseitigt
werden, indem die Effizienz der Kontrolldienste sowohl der Mitgliedstaaten wie
auch der Kommission verbessert wird. Der Text legt strengere
Durchsetzungsmaßnahmen einschließlich strafrechtlicher Sanktionen fest. Außerdem
schafft der Vorschlag einen Rahmen zur Unterstützung von Entwicklungsländern,
damit diese die EU-Einfuhrbestimmungen erfüllen können, und sorgt für die
finanziellen Voraussetzungen für die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und
Futtermittelsicherheit.

David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, betonte die
Bedeutung des Vorschlags: 'Die Verordnung über amtliche Futter- und
Lebensmittelkontrollen ist eines der wichtigsten Projekte, deren Umsetzung ich mir
vorgenommen habe. Sie wird die bislang unzureichenden und unkoordinierten
Kontrollen straffen und den Verbraucherschutz stärken, indem sie Mitgliedstaaten
wie Kommission stärkere Durchsetzungsmittel an die Hand gibt. Letztlich wird die
Verordnung unsere Kontrolle über die Lebens- und Futtermittelherstellungskette
deutlich verbessern und uns in die Lage versetzen, Lebensmittel für den
Verbraucher in Europa noch sicherer zu machen.'

Eine neuere Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass 90 Prozent der Verbraucher in der EU
von der Kommission erwarten, dass sie 'für gesunde und sichere landwirtschaftliche
Produkte sorgt'. Der Vorschlag über Lebens- und Futtermittelkontrollen, eine der
im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit angekündigten Maßnahmen, dient diesem Ziel.

Harmonisierte Kontrollen in den EU-Mitgliedstaaten, mit Kommissions-Audit

Die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln ist und bleibt vorrangig eine Aufgabe
der Mitgliedstaaten. Durch die Einführung von Leistungskriterien für die
zuständigen Behörden und eines harmonisierten EU-Konzepts für die Gestaltung und
Entwicklung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wird die vorgeschlagene
Verordnung jedoch die Verifizierung der Einhaltung des Lebens- und
Futtermittelrechts in allen Stufen von Produktion, Verarbeitung und Vertrieb
verstärken.

Dazu gehört die Einführung von Managementgrundsätzen (dokumentierte
Kontrollverfahren und internes Audit) und strengeren Regeln für die Akkreditierung
von Laboratorien. Es sind nationale Kontrollpläne mit spezifischen operationellen
Kriterien für Elemente wie Personal, Ausbildung und dokumentierte
Kontrollverfahren festzulegen. Audits durch das Lebensmittel- und Veterinäramt
(LVA) der Kommission werden die Leistung anhand dieser Kontrollpläne bewerten.
Zusätzlich zu den derzeit vorgeschriebenen Notfallplänen für den Futtermittel- und
Veterinärbereich sind nunmehr auch Notfallpläne für Lebensmittelkrisen zu
erstellen, und Personal muss für die Durchführung dieser Pläne ausgebildet werden.

Der Vorschlag sieht eine gemeinsame Regelung für die Kontrolle von Lebens- und
Futtermitteleinfuhren vor, wobei die Häufigkeit der Kontrollen sich nach dem
Risiko richten soll. Dies bedeutet, dass bei Produkten mit einem bekannten
spezifischen Risiko, etwa Aflatoxin in bestimmten Nüssen, die Probenahmehäufigkeit
bei der Einfuhr höher sein kann als bei Produkten, die ein geringeres Risiko
darstellen. Derzeit bestehen einheitliche Einfuhrverfahren in der Hauptsache für
Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs.

Der Vorschlag sieht auch die Möglichkeit vor, bestimmte, genau festgelegte
Kontrollaufgaben an nichtstaatliche Kontrollstellen so etwa die Untersuchung
amtlicher Proben an bestimmte zugelassene Laboratorien zu delegieren. Kriterien
für Analysen und für die Akkreditierung amtlicher Laboratorien gibt es derzeit nur
für den Bereich Lebens- und Futtermittel. Der Vorschlag dehnt diese auf den
Veterinärsektor aus.

Machen die Ergebnisse amtlicher Kontrollen Maßnahmen durch mehr als einen
Mitgliedstaat erforderlich, sieht die Verordnung Amtshilfe und Kooperation
zwischen den zuständigen Behörden vor.

Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass angemessene
Finanzmittel für die amtlichen Kontrollen verfügbar sind. Die Art und Weise, wie
diese Anforderung erfüllt wird, bleibt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip den
Mitgliedstaaten überlassen.

Die Aufgabe der EU wird auch weiterhin in Audits durch das LVA bestehen, mit denen
die Effizienz der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten verifiziert und die
Einhaltung der EU-Bestimmungen durch Drittländer bzw. die Gleichwertigkeit eigener
Bestimmungen der Drittländer festgestellt werden sollen. Wichtigste Veränderung in
der Rolle des LVA wird eine Verlagerung des Schwerpunkts von einzelnen
Produktionsbetrieben auf eine Bewertung der Gesamtfunktion der nationalen
Kontrollsysteme sein. Treten besondere Probleme auf, so wird das LVA ergänzend zu
den allgemeinen Audits diese Aspekte eingehender prüfen, wie dies bereits heute
üblich ist. Der Vorschlag verstärkt die Rolle des LVA in Drittländern, so dass
neben den heutigen Futtermittel- und Veterinärinspektionen künftig auch
Inspektionen in den Bereichen Lebensmittel und Pflanzengesundheit durchgeführt
werden können.

Durchsetzungsmaßnahmen

Der Vorschlag sieht administrative Durchsetzungsmaßnahmen vor, mit denen die
Mitgliedstaaten gegen Verstöße vorgehen können. Er führt strafrechtliche
Sanktionen für den Fall ein, dass schwere Verstöße gegen das EU-Futter-
und -Lebensmittelrecht absichtlich oder grob fahrlässig begangen werden. Eine
Liste der Verstöße ist Teil des Vorschlags. So wird beispielsweise die illegale
Handhabung und Inverkehrbringung spezifizierten Risikomaterials als Straftat
eingestuft.

Der Vorschlag sieht außerdem Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene vor. Verfügt die
Kommission über den Nachweis, dass das Kontrollsystem eines Mitgliedstaates
unzurreichend ist, dann erlaubt die Verordnung der Kommission, Sofortmaßnahmen für
den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, für Tier- und Umweltschutz zu
treffen. Diese Maßnahmen würden in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des
Ständigen Ausschusses oder in schwerwiegenden Fällen in Eigeninitiative der
Kommission getroffen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise die Aussetzung des
Rechts, Lebens- und Futtermittel in Verkehr zu bringen.

Unterstützung von Entwicklungsländern

Drittländer, die in die EU exportieren, sind bereits jetzt verpflichtet, Garantien
vorzulegen, dass die in die EU-Mitgliedstaaten ausgeführten Produkte den
EU-Vorschriften entsprechen. Der Vorschlag führt eine Reihe von Maßnahmen ein,
insbesondere Ausbildung und Partnerschaftsprojekte, die es den Entwicklungsländern
erleichtern sollen, die EU-Bestimmungen hinsichtlich Lebens- und
Futtermittelkontrollen umzusetzen. Diese Tätigkeiten werden daher im Rahmen der
Außenhilfeprogramme organisiert und sich vorrangig auf die Länder konzentrieren,
die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD genannt werden.

Die finanziellen Auswirkungen

Der Vorschlag sieht eine Reihe von Tätigkeiten vor, die einen finanzielle Beitrag
der EU erfordern. Dazu gehört die Benennung von EU-Referenzlaboratorien, die
Veranstaltung von Workshops, die Beteiligung nationaler Sachverständiger an
LVA-Inspektionsbesuchen und die Standardisierung von Analyseverfahren.

Außerdem sind Finanzmittel für die Schaffung von EU-Ausbildungseinrichtungen für
Kontrollbeamte sowohl der Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern, für die
Unterstützung von Entwicklungsländern sowie für Studien, Konferenzen und
Veröffentlichungen zum Thema Futter- und Lebensmittelsicherheit erforderlich.
Gegenwärtig entfallen auf Kontrollen im Bereich Futter- und Lebensmittelsicherheit
im Haushalt der EU jährlich rund 3 Mio. Euro. Die Durchführung aller
vorgeschlagenen Maßnahmen wird diesen Betrag auf rund 16 Mio. Euro jährlich
erhöhen.

Hintergrund: das derzeitige System der LVA-Kontrollen

Die Kontrollaufgaben auf EU-Ebene fallen hauptsächlich dem Lebensmittel- und
Veterinäramt der Kommission, einer Direktion innerhalb der Generaldirektion
Gesundheit und Verbraucherschutz, zu. Die Kommission verfügt derzeit über drei
Hauptinstrumente zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung und
Durchsetzung des EU-Rechts. Sie verifiziert die Umsetzung des EU-Rechts in
nationales Recht und analysiert die Berichte der Mitgliedstaaten und Drittländer
über die Anwendung des EU-Rechts, beispielsweise durch nationale
Rückstandskontrollprogramme oder Tierfutterkontrollen. In größerem Maße führt sie
zudem Inspektionen in Mitgliedstaaten und Drittländern durch, um die Durchführung
und Durchsetzung des EU-Rechts durch die zuständigen nationalen Behörden in diesen
Ländern zu kontrollieren.

Hauptaufgabe des LVA sind die Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen zur Bewertung
der Kontrollsystem der nationalen Behörden und Folgemaßnahmen dort, wo sie sich
als notwendig erweisen.

In den letzten Jahren hat das LVA seine Arbeitsmethoden weiterentwickelt und den
Schwerpunkt von der Einhaltung der Normen in einzelnen Produktionsbetrieben zu
einer Bewertung der Leistung der zuständigen Behörde im Gesamtzusammenhang der
nationalen Kontrollsysteme verlagert. Dieser Ansatz wird noch verstärkt, wenn
innerhalb des neuen EU-Rahmens für amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen
nationale Kontrollprogramme entwickelt werden.

Die nächsten Schritte

Der Vorschlag unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren. Er wird nun dem
Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Da er wichtige
Elemente des Verbraucherschutzes enthält, hofft die Kommission auf eine rasche
Verabschiedung.

Mehrere derzeit geltende Richtlinien werden aufgehoben und durch Bestimmungen der
neuen Verordnung ersetzt:

- gemeinschaftliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche
Untersuchung von Futtermitteln (Richtlinie 70/373/EWG des Rates);
- Grundregeln für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrollen
(Richtlinie 95/53/EWG des Rates);
- Bestimmungen zur amtlichen Lebensmittelüberwachung (Richtlinien 89/397/EWG und
93/99/EG des Rates).

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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