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@grar.de Aktuell - 05.02.2003

Möllers zum EEG: Schritt in die richtige Richtung

Auch Geltung für Altanlagen dringend erforderlich


Münster (agrar.de) - Als einen 'Schritt in die richtige Richtung' hat Franz-Josef
Möllers, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes
(WLV), insbesondere die geplante Erhöhung der Einspeisevergütung für
Bioenergieanlagen bezeichnet. Hintergrund ist die Vorstellung der Ziele und
Eckpunkte einer geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 29.
Januar durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Danach sollen unter Erhalt der bisherigen, bewährten Grundsätze des Gesetzes
leichte Veränderungen bei einigen Vergütungssätzen vorgenommen werden.

Die Land- und Forstwirtschaft habe das EEG von Beginn an unterstützt. Allein in
Westfalen-Lippe produzierten heute etwa 80 'Biogas-Bauern' umweltfreundlichen
Strom. Viele Land- und Forstwirte hätten dank des EEG in die umweltfreundliche
Energieerzeugung aus Windkraft oder Biomasse investiert und alternative
Einkommensquellen erschließen können, so Möllers. Auch viele mittelständische
Unternehmen und das Handwerk konnten im Bereich der erneuerbaren Energien neue
Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten schaffen.

Aktuelle Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Stromgestehungskosten beim
Einsatz von naturbelassener Biomasse die derzeitige EEG-Vergütung übersteigen.
Hiervon betroffen sind insbesondere kleine Biogasanlagen sowie Biogasanlagen, die
Gülle und nachwachsende Rohstoffe vergären. Diese Anlagen können derzeit in der
Regel nicht wirtschaftlich betrieben werden. Da die großen Potenziale der
erneuerbaren Energien aber gerade bei den naturbelassenen Biomassen und somit in
der Land- und Forstwirtschaft liegen, sei eine entsprechende Anpassung der
Vergütungssätze im EEG sinnvoll und notwendig, so Präsident Möllers. Nur bei
verlässlichen politischen Rahmenbedingungen sei die Land- und Forstwirtschaft in
der Lage, ihren Anteil zum Ausbau der erneuerbaren Energien beizutragen.

Die geplanten Erhöhungen der Vergütung für Bioenergieanlagen müssten allerdings
auch für Altanlagen gelten. Andernfalls würden diejenigen 'bestraft' werden, die
in der Vergangenheit Pionierarbeit geleistet haben, so Möllers. Ein Inkrafttreten
der EEG-Novelle wurde für das Jahr 2004 in Aussicht gestellt.

Links zum Thema Energie,
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