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@grar.de Aktuell - 04.02.2003

BDE: Altholzverordnung ist gelungen und praxisgerecht


Berlin (agrar.de) - Im Rahmen des Entsorga-Kongresses 'Altholz zwischen
stofflicher und energetischer Verwertung' hat der Vorsitzende des
BDE-Arbeitskreises Altholz, Gerhard Schinol, darauf hingewiesen, dass die
zum 01. März 2003 in Kraft tretende Altholzverordnung ein gelungenes
Regelwerk sei.

Schinol: 'Die Altholzverordnung ist aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft
gelungen und praxisgerecht. Dennoch sind noch einige Fragen offen geblieben. Diese
gilt es im Rahmen unseres heutigen Kongresses mit Hilfe der anwesenden Fachleute
zu klären.'

Derzeit seien, so Schinol, auf dem Markt rund 5,5 Mio. t/a. Altholz verfügbar.
Ganz im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sei das Ziel der
Altholzverordnung, ein Höchstmaß an Ressourcenschonung durch optimale Trennung der
Altholzqualitäten und eine zielgerichtete Aufbereitung für den Wiedereinsatz der
Materialien zu erreichen. So unterbinde die Verordnung vollständig die Deponierung
von Althölzern und sei damit auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer
stringenten Umsetzung der TASi.

'Sie schafft damit für die operativen Unternehmen auch einen neuen
Tätigkeitsrahmen für diesen 'Teilstrom' aus dem Abfallaufkommen', so Schinol
abschließend.

Eine Fachbroschüre und der Tagungsband können bei der Entsorga gGmbH, Tempelhofer
Ufer 37, 10963 Berlin, Tel.: 030-590033591, Fax: 030-590033596, E-Mail,
angefordert werden.

Links zum Thema Wald und Forst.

 


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