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@grar.de Aktuell - 03.02.2003

Stächele: Verfahren zur Ergänzung der FFH-Gebiete geht in weitere Phase

Land wird das europäische Schutzgebietsnetz bei Natura 2000 in enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Verbänden umsetzen


Stuttgart (agrar.de) - 'In der Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 10. Dezember
2002 hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit seinen
nachgeordneten Behörden die nächste Phase der Umsetzung von Natura 2000 in Angriff
genommen.' Dies teilte der baden-württembergische Minister für Ernährung und
Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Freitag (31. Januar) in Stuttgart mit.

Mit einer Informationsveranstaltung am 23. Januar 2003 hat das Ministerium
für Ernährung und Ländlichen Raum
das Verfahren zur Erweiterung der
FFH-Gebietskulisse in eine neue Phase gebracht und über 80 eingeladene Verbände
aus Baden-Württemberg zur aktiven Mitarbeit aufgerufen. Ferner werden Städte und
Gemeinden unterrichtet und es wird ihnen Gelegenheit gegeben, mit eigenen
Gebietsvorschlägen an der Erweiterung der Gebietskulisse mitzuarbeiten. 'Es ist
uns ein besonderes Anliegen, dass die notwendige Ergänzung der Gebietsmeldung eine
möglichst breite Zustimmung im Land findet', erklärte Stächele.

'Die frühzeitige Information und Beteiligung von Verbänden und Kommunen ist der
erste Schritt für die Auswahl weiterer FFH-Gebiete, die die herausragende
Naturausstattung des Landes auch im europäische Vergleich belegen und nachhaltig
für zukünftige Generationen sichern', unterstrich Minister Willi Stächele. Das von
der Europäischen Kommission ausgerichtete wissenschaftliche Seminar im November
2002 war zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Schutz seltener Lebensraumtypen und
Arten die Gebietsmeldungen Deutschlands und Baden-Württembergs erweitert und
ergänzt werden müssen. Für Baden-Württemberg sind dies z.B. die Lebensräume
'Flachlandmähwiesen' sowie die großen Buchenwaldlebensräume
('Hainsimsen-Buchenwald' und 'Waldmeister-Buchenwald'). Bei den Arten sind unter
anderem Gebiete für die in Baden-Württemberg weit verbreiteten Hirschkäfer und
Amphibien (Kammmolch, Gelbbauchunke) nachzumelden.

Die Fachverwaltungen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum haben
bereits mit der Erarbeitung von Gebietsvorschlägen begonnen. Im nächsten Schritt
werden die eingehenden Vorschläge der Verbände und Kommunen von den
Fachverwaltungen geprüft und in die Gebietsauswahl einbezogen. Bei der
Gebietsauswahl können - wie schon bei der Gebietsmeldung im Jahr 2001 - nur die
von der FFH-Richtlinie vorgegebenen naturschutzfachlichen Kriterien berücksichtigt
werden. Danach wird zu der von den Fachverwaltungen entwickelten neuen
Gebietskulisse wiederum eine umfassende Beteiligung der Verbände und Kommunen
stattfinden im Wege eines sogenannten 'Konsultationsverfahren'. Im Rahmen dieses
Verfahrens können dann auch einzelne Betroffene Stellung nehmen. Da das
Nachmeldeverfahren nur der Ergänzung der bisherigen FFH-Gebietsmeldung dient,
steht die gemeldete Natura 2000-Gebietskulisse nicht mehr zur Diskussion. Daher
können Vorschläge zur Reduzierung oder Herausnahme von bereits gemeldeten Gebieten
nicht berücksichtigt werden.

Minister Willi Stächele: 'Mit der Meldung weiterer Gebiete zum Netzwerk Natura
2000 zeigt das Land, dass es bereit ist, für das europäische Naturerbe
Verantwortung zu übernehmen. In der Erweiterung der FFH-Gebietskulisse steckt auch
eine Chance für die Landwirtschaft. Die Zusammenarbeit mit den Landbewirtschaftern
zur Sicherung von Naturschutzgebieten hat sich bewährt. Auch die Sicherung der
Natura 2000-Gebiete wird daher vorrangig auf der Grundlage des
Vertragsnaturschutzes und somit in enger Zusammenarbeit mit den
Landbewirtschaftern erfolgen. Wer sich hier engagiert, kann sich auf lange Sicht
ein Standbein bei der Bewirtschaftung seines Betriebes sichern.'

Zusatzinformation

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union tragen zum Aufbau des europäischen
Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete) bei. Das
Netz besteht aus natürlichen bzw. naturnahen Lebensräumen und Lebensstätten
bestimmter Tier- und Pflanzenarten, mit deren Schutz das europäische Naturerbe
bewahrt werden soll.

Baden-Württemberg hat hierzu im Frühjahr 2001 auf der Grundlage des Beschlusses
des Ministerrats vom 05.12.2000 folgende Gebietsmeldungen vorgenommen:

- FFH-Gebiete: 6,5 Prozent der Landesfläche (234.450 ha)
- Vogelschutzgebiete: 4,9 Prozent der Landesfläche (179.770 ha)
- Natura 2000-Gebiete insgesamt*: 8,6 Prozent der Landesfläche (315.040 ha)
* FFH- und Vogelschutzgebiete überlappen sich teilweise.

Von der Gesamtfläche des Bundesgebiets wurden bisher 7,1 Prozent als FFH-Gebiet
gemeldet.

Das biogeografische kontinentale Seminar im November 2002 befasste sich nur mit
den Gebietsmeldungen zu den FFH-Gebieten, nicht mit den Vogelschutzgebieten.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

 


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