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@grar.de Aktuell - 31.01.2003

Strom aus erneuerbaren Energien

DBV stellt schleichende Verschlechterung der Rahmenbedingungen fest


Berlin (agrar.de) - Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist
seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Februar 2000 auf
über 8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von rund 50 Prozent
gegenüber dem Jahr 1998. So steht es im ersten Erfahrungsbericht der
Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft zum
Erneuerbare-Energien-Gesetz, der am 31. Januar 2003 im Bundestag behandelt wurde.
Er bestätigt den Erfolg des Ge-setzes und der Biomasseverordnung. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) begrüßt die positive Marktentwicklung, die die großen
Wachstumspotenziale für die Nutzung der erneuerbaren Energien deutlich werden
lässt. Um die politische Zielvorgabe - Verdopplung des Anteils erneuerbarer
Energie bis zum Jahr 2010 - zu erreichen, regt der DBV eine praxisorientierte
Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und der Biomasseverordnung
an.

In einem Schreiben an die energiepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen und
die Mitglieder des Agrar- und des Umweltausschusses warnt DBV-Generalsekretär Dr.
Helmut Born vor einer schleichenden Verschlechterung der politischen
Rahmenbedingungen. Wie der Erfahrungsbericht zeigt, entstehen beim Einsatz von
naturbelassener Biomasse wie zum Beispiel Energiepflanzen, Gülle und Waldrestholz
höhere Erzeugungskosten als die derzeitige EEG-Vergütung. Mit der deutlichen
Kürzung der Förderbedingungen im Marktanreizprogramm ist die Erfolgsgeschichte des
EEG vor allem beim Bau von Biogasanlagen gefährdet, erklärte Born. Hier sollte
eine vom Haushalt unabhängige langfristige Förderung durch entsprechend höhere
Vergütungen im EEG angestrebt werden.

Bestätigt fühlt sich der Berufsstand durch das neueste so genannte Eckpunktepapier
des Bundesumweltministeriums zur Bewertung des EEG, das Minister Jürgen Trittin am
vergangenen Dienstag vorstellte. In ihm spricht sich das Umweltministerium für
eine differenziertere und gezieltere Förderung aus. Erreicht werden soll dies zum
Beispiel durch eine höhere Vergütung für kleinere Biomasseanlagen oder für die
ausschließliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe.

Viele Anlagenbetreiber und Planungsbüros sehen sich nach Recherchen des
Bauernverbandes bei der praktischen Umsetzung der Stromabnahme- und
Vergütungspflicht einer massiven Behinderung durch die Energieversorger und
Netz-betreiber ausgesetzt. Die Folge sind wachsende Unsicherheit und höhere Kosten
für die Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Auch behindern
zunehmende Genehmigungsschwierigkeiten den weiteren Ausbau der Bioenergie.
Beispielsweise sind hier die Rechtsvorschriften bei der baurechtlichen Genehmigung
von Biogasanlagen zu nennen. Eine Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch ist nur
zulässig, wenn 50 Prozent der produzierten Energie im Betrieb verbleiben oder wenn
50 Prozent der Einsatzstoffe aus dem landwirtschaftlichen Betrieb stammen. Dieser
einengende Sachverhalt stellt ein Investitionshemmnis dar. Wenn Energie für die
Allgemeinheit im großen Umfang produziert werden soll, müssen solche
Beschränkungen abgeschafft werden.

Nach Vorstellung des landwirtschaftlichen Berufsstandes sollte deshalb die
Vergütung für Bioenergieanlagen, die sich auf rein land- und forstwirtschaftliche
Einsatzstoffe beschränken - Gülle und nachwachsende Rohstoffe sowie
Energiepflanzen - deutlich angehoben werden. Da die großen Potenziale der
erneuerbaren Energien aus Klimaschutzgründen unbedingt genutzt werden sollten und
gerade bei den naturbelassenen Biomassen in der Hand der Land- und Forstwirtschaft
liegen, fordert der DBV eine entsprechende Anpassung der Vergütungssätze im EEG.

Links zum Thema Energie,
Links zum Thema Verbände.

 


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