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@grar.de Aktuell - 24.01.2003

DBV und HLBS begrüßen Klarheit bei Besteuerung des Milchquotenverkaufs

Bundesfinanzministerium legt Erlass zur Buchwertabspaltung vor


Berlin (agrar.de) - Trotz einiger inhaltlicher Kritikpunkte haben der Deutsche
Bauernverband (DBV) und der Hauptverband der landwirtschaftlichen
Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) die Vorlage des
Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der Buchwertabspaltung beim Grund und Boden
begrüßt. Auch wenn die Finanzverwaltung nicht in allen Punkten der Argumentation
des Berufsstandes gefolgt ist, gibt es nunmehr nach einem fast fünfjährigen
Schwebezustand Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Veräußerung von
Milchquoten, erklärten beide Verbände zur Veröffentlichung des Schreibens. Die
Landwirte und ihre steuerlichen Berater können nur auf dieser Grundlage
verlässlich kalkulieren und beraten.

Bekanntlicherweise hatte der Bundesfinanzhof (BFH) 1998 entschieden, dass die den
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 1984 zugeteilten Milchreferenzmengen
steuerlich einen eigenen Buchwert besitzen. Durch die Einführung der
Milchgarantiemengenregelung 1984 hat sich dieser bis dahin im Grund und Boden
enthaltene Wert verselbständigt und ist dementsprechend aus dem Buchwert des Grund
und Bodens abzuspalten. Für die Land- und Forstwirte bedeutet dies, dass sie bei
einem Verkauf von Milchquoten nunmehr einen Buchwert gegenrechnen können, so dass
sie im Ergebnis weniger Steuern zu zahlen haben.

Wie DBV und HLBS weiter ausführen, hatte sich die Finanzverwaltung zunächst gegen
die Umsetzung dieser BFH-Urteile gewehrt. Umso mehr ist es daher zu begrüßen, dass
in der Endphase der Umsetzung pragmatische Vorschläge des Berufsstandes
aufgenommen worden sind, um Vereinfachungen und Klarstellungen zu erreichen. Dies
gilt vor allem für eine Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Buchwertes der
Milchquote sowie einige Billigkeitslösungen.

Kritisch beurteilen DBV und HLBS jedoch, dass die Finanzverwaltung an einem
starren Verkehrswert der Quote von 0,80 DM/kg festgehalten hat. Den Landwirten und
ihren steuerlichen Beratern ist daher zu empfehlen, jeden Einzelfall genau zu
prüfen und zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung oder die so genannte
Gesamtwertmethode das steuerlich günstigere Ergebnis darstellt.

Links zum Thema Milchquoten und -Börse,
Links zum Thema Verbände.

 


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