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@grar.de Aktuell - 22.01.2003

EU-Kommission: Die Agrarreformvorschläge im Detail


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat heute ein Paket von
Reformvorschlägen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) angenommen. Die Vorschläge
der Kommission werden den Landwirten in der EU eine klare politische Perspektive
im Rahmen des für die Agrarausgaben bis 2013 festgelegten Finanzrahmens bieten,
den die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat von Brüssel im Oktober
2002(1) beschlossen haben. Die Reformen werden ferner die europäische
Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und marktorientierter machen, eine wesentliche
Vereinfachung der GAP-Vorschriften bringen, den Erweiterungsprozess erleichtern
und außerden einen Beitrag dazu leisten, dass das Landwirtschaftsmodell der GAP
sich im Rahmen der WTO besser verteidigen lässt. Die vorgeschlagenen Anpassungen
erlauben den Landwirten ein Höchtsmaß an Flexibilität in ihren
Produktionsentscheidungen und garantieren ihnen zugleich Einkommensstabilität. Im
Zuge der Reform werden umweltschädliche Anreize der gegenwärtigen Politik
beseitigt, während nachhaltigere landwirtschaftliche Produktionsweisen noch
stärker gefördert werden. Die Reformvorschläge der Kommission sind absolut
notwendig, damit die EU in den kommenden Jahren über einen vorhersehbaren und
nachhaltigen politischen Rahmen für das europäische Landwirtschaftsmodell verfügt.
Und die geplanten Anpassungen werden noch umso dringender durch den vorgegebenen
neuen Haushaltsrahmen. Die Reformen werden es der EU ermöglichen, die
Einkommensstützung für die Landwirte transparenter und gerechter zu verteilen und
ferner den Wünschen unserer Verbraucher wie auch Steuerzahler besser gerecht zu
werden. Die heutigen konkreten Vorschläge für Rechtsvorschriften dienen der
Umsetzung der von der Kommission im Juli 2002 vorgelegten Mitteilung zum Midterm
Review der Agenda 2000.

Franz Fischler, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, äußerte sich
zu den Vorschlägen wie folgt: 'Diese Reform hat vor allem ein Ziel: Die
Agrarsubventionen sollen sinnvoll eingesetzt werden, im Interesse unserer
Landwirte wie auch unserer Verbraucher und Steuerzahler. Wir brauchen
Reformmaßnahmen und wir brauchen jetzt Beschlüsse hierüber. Unsere Vorschläge
werden den Landwirten eine klare Perspektive für ihre Zukunftsplanung eröffnen.
Zudem werden die Landwirte nicht länger gezwungen sein, mit Verlust zu
produzieren, um Beihilfen zu erhalten. Stattdessen werden sie die Möglichkeit
haben, ein größtmögliches Einkommen auf dem Markt zu erzielen.'

'Studien belegen, dass die landwirtschaftlichen Einkommen sich dank den Reformen
verbessern werden. Eine abwartende, zögerliche Haltung wäre dagegen für die
Interessen der Landwirte schädlich. Sie würde nämlich die Diskrepanz zwischen der
Agrarpolitik und den Erwartungen der Gesellschaft noch weiter vergrößern. Die
Gesellschaft ist bereit, die Landwirtschaft finanziell zu unterstützen,
vorausgesetzt, die Landwirte bieten das, was die Bürger von ihnen erwarten:
gesunde Lebensmittel, eine artgerechte Tierhaltung und eine intakte Umwelt. Die
Landwirte können auf neue EU-Beihilfen rechnen, die ihnen einerseits helfen
werden, anspruchsvolle EU-Normen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umwelt
und Tierschutz zu erreichen, und mit denen andererseits Qualitätslebensmittel und
traditionelle Erzeugnisse gefördert werden. Infolge der Beschlüsse der Staats- und
Regierungschefs auf dem Brüsseler Gipfel sind wir gezwungen, durch Kürzung der
Direktzahlungen an Großbetriebe Haushaltsmittel einzusparen, um die so frei
gewordenen Mittel dann umschichten und zur stärkeren Förderung der ländlichen
Entwicklung verwenden können. Dies ist allerdings nur ein erster Schritt, und ich
bin fest davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten ihrer beim Brüsseler Gipfel
eingegangenen Verpflichtung nachkommen werden, die Fördermittel für die
Entwicklung des ländlichen Raums im nächsten Finanzplanungszeitraum weiter
aufzustocken. Die neue betriebsbezogene Einheitszahlung als Kernstück der Reform
wird nicht zu Verzerrungen des internationalen Handels führen und folglich den
Entwicklungsländern nicht schaden. Hierdurch wird die EU ein maximales
Verhandlungskapital im Rahmen der WTO besitzen und somit gerüstet sein, um das
europäische Landwirtschaftsmodell erfolgreich zu verteidigen.'

Die Hauptelemente der Reformvorschläge lassen sich in aller Kürze wie folgt
auflisten:

- Produktionsunabhängige betriebsbezogene Einheitszahlung ('Entkopplung');

- Verknüpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen
Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie
Arbeitssicherheit und darüber hinaus mit der Verpflichtung, alle
Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten
('Querschnittsaufgaben');

- verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von
mehr Fördermitteln, durch neue Maßnahmen zur Förderung von Qualitätserzeugung und
Tierschutz und durch Unterstützung der Landwirte in ihren Bemühungen, bei ihrer
Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen;

- Kürzung der Direktzahlungen an Großbetriebe, um Zusatzmittel für die ländliche
Entwicklung frei zu machen und mit den hiervon verbleibenden Mitteln weitere
Reformen finanzieren zu können ('Degression/Modulation');

- Anpassungen der Marktstützungspolitik im Rahmen der GAP. Hierzu gehören
insbesondere:

- eine abschließende 5%-ige Senkung der Interventionspreise für Getreide,
teilweise ausgeglichen durch höhere Direktzahlungen für die Erzeuger von
Kulturpflanzen,

- eine beschleunigte und umfassendere Reform der Milchmarktorganisation mit
differenzierten Preissenkungen für Butter und Magermilchpulver und der
Beibehaltung des Milchquotensystems bis zum Wirtschaftsjahr 2014/15,

- Reformen in den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfrüchte, Kartoffelstärke und
Trockenfutter.

Weitere Informationen zu den Reformvorschlägen der Kommission sind im
Internet
zu finden.


Die Reformvorschläge im Einzelnen

Betriebsbezogene Einheitszahlung zur Förderung einer in höherem Maße
marktorientierten und nachhaltigen Landwirtschaft

Eine betriebsbezogene Einheitszahlung wird künftig die meisten Beihilfen im Rahmen
der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen ersetzen. Damit die
Einheitszahlung vor allem in verwaltungstechnischer Hinsicht maximalen Nutzen
bringt, deckt sie möglichst viele Sektoren ab. Die Landwirte werden die
Einheitszahlung auf der Grundlage eines Referenzbetrags erhalten, der sich auf die
im Referenzzeitraum 2000 bis 2002 bezogenen Zahlungen für Kulturpflanzen, Rinder
(einschließlich POSEI-Versorgungsregelung und entsprechende Bestimmungen für die
Ägäischen Inseln), Milch und Milcherzeugnisse, Schafe und Ziegen,
Stärkekartoffeln, Körnerleguminosen, Reis, Saatgut und Trockenfutter stützt.

Die betriebsbezogene Einheitszahlung wird zur Erleichterung der Übertragbarkeit in
Zahlungsansprüche aufgeteilt. Der einzelne Anspruch ergibt sich aus dem
Referenzbetrag, dividiert durch die Anzahl Hektar (einschließlich Futterfläche),
die in den Referenzjahren zu diesem Betrag geführt hat. Ansprüche können mit oder
ohne Land auf andere Landwirte im gleichen Mitgliedstaat übertragen werden. Die
Mitgliedstaaten können auch festlegen, dass die Übertragung auf die Regionsebene
beschränkt ist. Außerdem wird es den Mitgliedstaaten freistehen, Ansprüche anhand
regionaler Durchschnittswerte anzupassen.

Damit die produktionsentkoppelte Einheitszahlung nicht zur Aufgabe von
Landwirtschaftsflächen führt, hat die Kommission klargestellt, dass die Landwirte
als Teil der neuen Querschnittsaufgaben strenge Bewirtschaftungsauflagen erfüllen
müssen. Da die Entkopplung andererseits größere Freiheit bei den
Produktionsentscheidungen ermöglicht, wird sich die Einkommenslage vieler
Landwirte in benachteiligten Gebieten der EU verbessern.

Verschärfung der Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit

Als notwendige Ergänzung zur Produktionsentkopplung wird die Verpflichtung für die
Empfänger von Direktzahlungen eingeführt, ihre gesamten Landwirtschaftsflächen in
gutem agronomischem Zustand zu halten, damit es nicht zur völligen Brachlegung und
den dadurch bedingten Umweltproblemen kommt.

Die obligatorischen Querschnittsaufgaben bestehen ferner in der Einhaltung der in
den EU-Rechtsvorschriften verankerten anspruchsvollen Standards in den Bereichen
Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie betriebliche
Arbeitssicherheit. Landwirte, die z.B. verbotene Wachstumsförderer einsetzen oder
den Boden verseuchen, unterliegen Sanktionen. Die Strafe besteht je nach Schwere
des Verstoßes in einer Kürzung der Beihilfe von 10% bis 100%, also bis zu deren
völliger Streichung.

Verstärkte Förderung der ländlichen Entwicklung

Die Kommission schlägt vor, den Umfang der bereitgestellten Fördermittel zur
Entwicklung des ländlichen Raums in der EU aufzustocken (siehe unten) und den
Anwendungsbereich dieser Gemeinschaftspolitik durch Einführung neuer Maßnahmen zu
erweitern. Diese Ergänzungen werden in das bestehende Maßnahmenangebot eingefügt,
ohne jedoch Änderungen an den grundlegenden Durchführungsregeln für die Förderung
der ländlichen Entwicklung vorzunehmen, denn dies würde die Kommission in der
Mitte der laufenden Programmplanungsperiode 2000-2006 nicht für zweckdienlich
halten. Alle neuen Fördermaßnahmen sind hauptsächlich für die Landwirte bestimmt.

Die Mitgliedstaaten und Regionen werden entscheiden, ob sie diese Maßnahmen in
ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen wollen. Dabei geht
es um folgende Maßnahmen:

Neue Qualitätsanreize für die Landwirte

Gewährung einer Beihilfe als Anreiz für Landwirte, die an Programmen zur Hebung
der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer
Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung
Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird alljährlich für einen Zeitraum von
höchstens fünf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 1 500 EUR je Betrieb und
Jahr gewährt.

Finanzielle Unterstützung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation
über und der Werbung für Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten
Qualitätsprogramme produziert werden. Die Förderung der öffentlichen Hand kann bis
zu 70% der Kosten der förderfähigen Projekte betragen.

Neue Beihilfen für die Landwirte zur Erreichung von Standards

Gewährung einer befristeten und degressiven Beihilfe, damit die Landwirte ihre
Betriebe an neu eingeführte anspruchsvolle Standards auf der Grundlage der
EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen,
Tierschutz und Arbeitssicherheit leichter anpassen können. Hier wird eine
pauschale und degressive Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren
gewährt und es wird eine Obergrenze von 10.000 Euro je Betrieb und Jahr gelten.
Die Beihilfe wird jedoch nicht gezahlt, wenn es sich lediglich um die bisherige
Nichteinhaltung durch den Landwirt von bereits im nationalen Recht vorgesehenen
Standards handelt.

Finanzielle Unterstützung für Landwirte in Form eines Beitrags zu den Kosten, die
bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen. Die öffentliche
Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei der erstmaligen Inanspruchnahme der
Dienste entstehen, bis zu einem Höchstsatz von 95 Prozent und einer Obergrenze von
1.500 Euro vergüten.

Übernahme der Kosten für einen verbesserten Tierschutz

Beihilfe für Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre verpflichten, in ihrem
Betrieb den Tierschutz über die Mindestanforderungen guter Tierhaltungspraxis
hinaus zu verbessern. Die Unterstützung wird jährlich gewährt und ihr Betrag
richtet sich bei einer Obergrenze von 500 Euro je Vieheinheit und Jahr nach den
durch diese Verpflichtungen bedingten Zusatzkosten und Einkommenseinbußen.

Kürzung der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Großbetriebe ab 2007

Wegen der vom Europäischen Rat in Brüssel festgesetzten Obergrenze für die
Agrarmarktausgaben kann der geplante Mechanismus zur Mittelumschichtung zwischen
den Haushaltslinien nicht vor Beginn der nächsten finanziellen Vorausschau ab 2007
zur Anwendung kommen. Die Kommission schlägt daher ab Beginn der nächsten
finanziellen Vorausschau die Einführung einer obligatorischen Modulationsregelung
zur Finanzierung der Mittelumschichtung nach der ländlichen Entwicklung als
zweiter Säule der GAP sowie zur Deckung des weiteren Finanzierungsbedarfs neuer
Agrarmarktreformen vor. Die Mehrzahl der Landwirte, die EU-Beihilfen im
Gesamtumfang bis zu 5.000 Euro erhalten, sind allerdings von der Modulation
ausgenommen. Hierdurch wird auch das derzeitige Ungleichgewicht korrigiert, dem
zufolge 80 Prozent der GAP-Mittel nur 20 Prozent der Agrarbetriebe zugute kommen.

Bis 2007 ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, im Wege einer fakultativen
Modulation aus den Direktzahlungen stammende Mittel für Zwecke der ländlichen
Entwicklung umzuschichten.

Mit der vorgeschlagenen Modulationsregelung wird das Prinzip von Einbehaltungen
eingeführt, deren Höhe nach dem Gesamtbetrag der erhaltenen Direktzahlungen
gestaffelt ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kürzungen der
Direktzahlungen ausgewogen und leicht anwendbar sind. Die je Landwirt und
Haushaltsjahr gewährten Zahlungen werden dann in Jahren ab 2007 folgendermaßen
stufenweise gekürzt:

Haushaltsjahr
2007; 2008; 2009; 2010; 2011; 2012; 2013
1 € bis 5.000 €; 0%; 0%; 0%; 0%; 0%; 0%; 0%
5.001 € bis 50.000 €; 1%; 3%; 7,5%; 9%; 10,5%; 12%; 12,5%
Über 50.000 €; 1%; 4%; 12%; 14%; 16%; 18%; 19%

Im Rahmen der obigen Degression geht von den durch Kürzung eingesparten Mitteln
ein Prozentsatz, der von 1 Prozent im Jahre 2007 auf 6 Prozent im Jahre 2011
zunehmen wird, an die Mitgliedstaaten als zusätzliche Gemeinschaftsförderung für
Maßnahmen in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Auf diese
Weise werden für die ländliche Entwicklung Zusatzmittel frei, die in 2007 bereits
228 Mio. Euro betragen und im Laufe der Jahre auf 1,48 Mrd. Euro in 2012 ansteigen
werden. Diese Mittel werden unter den Mitgliedstaaten nach folgenden Kriterien
aufgeteilt:

- Landwirtschaftliche Nutzfläche,

- Beschäftigte in der Landwirtschaft,

- Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards (KKS).

Das verbleibende Mittelaufkommen dient zur Deckung des Finanzierungsbedarfs für
neue Agrarmarktreformen. So werden im Laufe des Jahres 2003 Reformvorschläge für
die Sektoren Zucker, Olivenöl, Baumwolle und Tabak sowie möglicherweise auch für
Obst und Gemüse und für Wein folgen.

In den neuen Mitgliedstaaten finden Degression und Modulation erst dann Anwendung,
wenn die Direktzahlungen im Zuge ihrer dortigen Einführung das normale EU-weite
Niveau erreicht haben.

Neues Betriebsberatungssystem

Die Inanspruchnahme des Betriebsberatungssystems wird als Teil der zu erfüllenden
Querschnittsaufgaben obligatorisch sein. Diese Pflicht wird zunächst auf Erzeuger
begrenzt, die mehr als 15.000 Euro im Jahr in Form von Direktzahlungen erhalten
oder einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro im Jahr verzeichnen. Die anderen
Landwirte können auf freiwilliger Basis an der Regelung teilnehmen. Die
Betriebsberatungsdienste werden den Landwirten durch Beantwortung ihrer Fragen
bewusst machen, wie Standards und gute fachliche Praxis konkret im
Produktionsprozess anzuwenden sind. Die Betriebsaudits bestehen dabei in
strukturierten regelmäßigen Bestandsaufnahmen und Prüfungen der Materialbewegungen
und Prozesse auf Betriebsebene, die für einen bestimmten Zielbereich (Umwelt,
Lebensmittelsicherheit, Tierschutz) als relevant eingestuft sind. Die Beihilfe als
Kostenbeitrag zu den Betriebsaudits wird im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der
ländlichen Entwicklung gewährt.

Langfristige Flächenstilllegungen aus Umweltgründen

Erzeuger, die gegenwärtig der Verpflichtung zur Flächenstilllegung unterliegen,
sind als Bedingung für die Gewährung der betriebsbezogenen Einheitszahlung auch
weiterhin verpflichtet, eine Fläche von 10% ihrer derzeitigen Getreide-, Ölsaaten
und Eiweißpflanzenanbauflächen unbebaut zu lassen. Der ökologische Landbau ist von
dieser Stilllegungsverpflichtung ausgenommen. Die Fläche ist dauerhaft ohne
Rotation stillzulegen und darf nicht für landwirtschaftliche Zwecke und die
kommerzielle Erzeugung von Kulturpflanzen genutzt werden. Die Mitgliedstaaten
können jedoch dort, wo dies aus Umweltgründen geboten erscheint, die
Rotationsbrache zulassen. Bei Übertragung des Grundbesitzes bleibt die
einschlägige Fläche stillgelegt.

Förderung des Anbaus von Energiepflanzen - CO2-Kredit

Die Kommission schlägt eine Beihilfe von 45 Euro/ha für Energiepflanzen bei einer
EU-weiten garantierten Höchstfläche von 1.500.000 ha vor. Die Beihilfe wird nur
für Flächen gewährt, deren Erzeugung Gegenstand eines Anbauvertrags zwischen
Landwirt und Verarbeitungsindustrie ist, außer wenn der Landwirt selbst die
Verarbeitung im eigenen Betrieb vornimmt. Innerhalb von fünf Jahren nach
Inkrafttreten der Energiepflanzenregelung wird die Kommission dem Rat einen
Umsetzungsbericht mit etwaigen Änderungsvorschlägen vorlegen.

Stabilisierung der Märkte und Verbesserung der gemeinsamen Marktorganisationen

Kulturpflanzen

Getreide

Vorgeschlagen wird eine abschließende Kürzung um 5%, um den Interventionspreis für
Getreide ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05 auf 95,35 Euro/t herunterzufahren und
hierdurch zu gewährleisten, dass die Intervention wirklich nur noch als
Sicherheitsnetz dient. Damit die Interventionsbestände nicht weiter anwachsen,
wird Roggen von der Interventionsregelung ausgeschlossen.

Da die Intervention somit an Bedeutung verliert, ist eine saisonale Anpassung der
Interventionspreise künftig nicht mehr gerechtfertigt. Es wird daher
vorgeschlagen, die Regelung der monatlichen Zuschläge abzuschaffen.
Produktionserstattungen für Stärke und bestimmte daraus gewonnene Erzeugnisse
werden nicht mehr gewährt.

Aufgrund der Kürzung des Interventionspreises für Getreide werden die
Flächenzahlungen für Getreide und andere einschlägige Kulturpflanzen von 63 Euro/t
auf 66 Euro/t angehoben. Diese Zahlungen werden in die betriebsbezogene
Einheitszahlung einberechnet.

Eiweißpflanzen

Der derzeitige Zuschlag für Eiweißpflanzen (9,5 Euro/t) wird beibehalten und in
eine kulturspezifische Flächenzahlung von 55,57 Euro/ha umgewandelt. Diese wird im
Rahmen der neuen garantierten Höchstfläche von 1,4 Mio. ha gewährt.

Hartweizen

Der Zuschlag für Hartweizen in traditionellen Anbaugebieten wird von 344,5 Euro/ha
auf 250 Euro/ha gesenkt und in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet.
Die Sonderbeihilfe von gegenwärtig 139,5 Euro/ha für andere Regionen, in denen der
Hartweizenanbau gefördert wird, läuft aus. Dieser Prozess wird 2004 beginnen und
drei Jahre dauern.

Ferner wird eine neue Prämie zur Steigerung der Qualität von Hartweizen für die
Erzeugung von Hartweizengrieß und Teigwaren eingeführt. Diese Prämie wird in den
traditionellen Anbaugebieten an Landwirte gewährt, die eine bestimmte Menge
zertifiziertes Saatgut ausgewählter Sorten verwenden, d.h. von Sorten, die den
Qualitätsanforderungen für die Hartweizengrieß- und Teigwarenerzeugung genügen.
Die Prämie beträgt 40 Euro/ha und wird im Rahmen der garantierten Höchstflächen
gewährt, die gegenwärtig in den traditionellen Anbaugebieten gelten.

Stärkekartoffeln

Im Rahmen der gegenwärtigen Stützungsregelung wird Erzeugern von Stärkekartoffeln
eine Direktzahlung gewährt, deren Höhe im Rahmen der Agenda 2000 auf 110,54 Euro/t
Stärke festsetzt wurde. Auf der Grundlage der historischen Lieferungen an die
Stärkeindustrie werden 50 Prozent dieser Zahlung in die betriebsbezogene
Einheitszahlung einberechnet, während die andere Hälfte als kulturspezifische
Zahlung für Stärkekartoffeln beibehalten wird. Die Mindestpreisregelung wird
abgeschafft.

Trockenfutter

Die Trockenfutterbeihilfen werden zwischen den Futtererzeugern und der
Verarbeitungsindustrie neu verteilt. Die Direktbeihilfen an die Erzeuger werden
auf der Grundlage ihrer historischen Lieferungen an die Industrie in die
betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet. Zur Berücksichtigung der
derzeitigen nationalen Garantiemengen werden Obergrenzen für die einzelnen
Mitgliedstaaten angewendet.

Während einer 4-jährigen Übergangszeit wird eine vereinfachte einzige
Stützungsregelung für die Industrie von künstlich getrocknetem wie auch
sonnengetrocknetem Futter mit einer degressiven Beihilfe gelten, deren
Ausgangsbetrag sich für das Wirtschaftsjahr 2004/05 zunächst auf 33 Euro/t
beläuft. Die beiden nationalen Garantiemengen werden zusammengefasst.

Saatgut

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2358/71 wurde eine Beihilfe für die Erzeugung
ausgewählter Saatgutsorten eingeführt. Die derzeit je Tonne erzeugten Saatguts
gewährte Beihilfe wird in die betriebsbezogene Einheitszahlung einberechnet. Der
hierin einzubeziehende Betrag wird ermittelt, indem die Anzahl Tonnen, für die
eine Beihilfezahlung gewährt wurde, mit dem gemäß Artikel 3 der oben genannten
Verordnung festgesetzten Beihilfebetrag multipliziert wird.

Reis

Zur Stabilisierung des beeinträchtigten Marktgleichgewichts hauptsächlich durch
die Auswirkungen der Initiative 'Alles außer Waffen' schlägt die Kommission vor,
den Interventionspreis in einem einzigen Schritt um 50 Prozent auf einen den
Weltmarktpreisen entsprechenden realen Stützungspreis von 150 Euro/t zu senken. Um
andererseits die Erzeugereinkommen zu stabilisieren, wird die gegenwärtige
Direktbeihilfe von 52 Euro/t auf 177 Euro/t aufgestockt, d.h. um einen Wert, der
den gesamten Ausgleichszahlungen für Getreide im Laufe der GAP-Reformen von 1992
und der Agenda 2000 entspricht. Von diesem Betrag werden 102 Euro/t in die
betriebsbezogene Einkommenszahlung einberechnet, und zwar auf der Grundlage
historischer Ansprüche begrenzt durch die derzeitige garantierte Höchstfläche. Die
restlichen 75 Euro/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgelegten
Referenzertrag, werden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt. Als garantierte
Höchstfläche (GHF) wird dabei der Durchschnitt der Jahre 1999-2001 oder aber die
derzeitige GHF zugrunde gelegt, je nachdem, welche Fläche kleiner ist. Für die
private Lagerhaltung wird eine Regelung eingeführt, die zum Zuge kommt, wenn der
Marktpreis unter die Schwelle des realen Stützungspreises sinkt. Zusätzliche
Maßnahmen werden ergriffen, sobald die Marktpreise unter den Betrag von 120 Euro/t
fallen.

Schalenfrüchte

Die jetzige Stützungsregelung wird durch eine jährliche Pauschalzahlung von 100
Euro/ha ersetzt, die für eine garantierte Höchstfläche von 800.000 ha, unterteilt
in nationale Garantieflächen, gewährt wird. Die Mitgliedstaaten können diese
Zahlung auf höchstens 109 Euro/ha jährlich aufstocken.

Milch und Milcherzeugnisse

Um den Milcherzeugern eine dauerhafte Perspektive zu bieten, schlägt die
Kommission die Verlängerung einer reformierten Milchquotenregelung bis zum
Wirtschaftsjahr 2014/15 vor.

Der Europäische Rat von Berlin hat im März 1999 beschlossen, das Inkrafttreten der
Reform des Milchsektors aus haushaltstechnischen Gründen aufzuschieben. Da
inzwischen im Rahmen der derzeitigen finanziellen Vorausschau unvorhergesehene
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, plädiert die Kommission nachdrücklich dafür,
die in Berlin vereinbarte Reform des Sektors um ein Jahr vorzuziehen, um die Ziele
und Vorteile der Reform so rasch wie möglich zu verwirklichen. Ferner ist es
notwendig, den Stützungspreis für Milch weiter zu senken und im Gegenzug eine
jährliche Quotenaufstockung um 1% in den Jahren 2007 und 2008 auf der Grundlage
der Referenzmengen nach voller Umsetzung der Agenda 2000 vorzunehmen. Die
ursprünglich geplante einheitliche Preissenkung um 5 Prozent/Jahr sollte durch
asymmetrische Kürzungen des Interventionspreises ersetzt werden, und zwar um 3,5
Prozent/Jahr bei Magermilchpulver und um 7 Prozent/Jahr bei Butter über einen
Zeitraum von 5 Jahren. Insgesamt entspricht diese Preissenkung für Butter um 35
Prozent und für Magermilchpilver um 17,5 Prozent einer Gesamtverringerung der
Richtpreise für Milch um 28 Prozent in 5 Jahren. Die Interventionskäufe von Butter
sollen bei Überschreitung einer Höchstmenge von 30.000 Tonnen/Jahr ausgesetzt
werden, und es wird vorgeschlagen, die über diese Menge hinausgehenden
Butterankäufe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens durchzuführen.

Direktzahlungen nach derselben Berechnungsmethode wie in der Agenda 2000 werden in
den Jahren 2007 und 2008 einen zusätzlichen Ausgleich schaffen. Alle für den
Milchsektor gewährten Zahlungen werden in die betriebsbezogene Einheitszahlung
einberechnet.

(1)Mit dieser Vereinbarung wird eine Ausgabenobergrenze für die Marktstützung und
die Direktbeihilfen nach der EU-Erweiterung gezogen, wobei die
Ausgabensteigerungen unter der Inflationsrate bleiben sollen. Die Vereinbarung
betont ferner die Notwendigkeit der Förderung der benachteiligten Regionen und die
multifunktionale Rolle der Landwirtschaft und bestätigt damit die wachsende
Bedeutung der zweiten Säule der GAP.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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