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@grar.de Aktuell - 22.01.2003

Klaß: EU-weite Haftung für Umweltschäden


Brüssel (agrar.de) - Bestimmte Teile des Umwelthaftungsrechts sollen innerhalb der
Gemeinschaft harmonisiert werden. 'Wichtige Leitprinzipien des Umweltschutzes wie
das Verursacherprinzip können dann einheitlich in den Mitgliedstaaten gehandhabt
werden', begrüsst Christa Klaß dieses Vorhaben. Die grossen
Umweltkatastrophen der letzten Zeit hätten deutlich gemacht, dass EU-weite
rechtliche Haftungsbestimmungen eine wirkungsvolle Ergänzung des materiellen
Umweltgemeinschaftsrechts bewirken.

'Regelungen müssen aber meßbar, kontrollierbar und einhaltbar sein,' so Christa
Klaß. Der rot-grünen Mehrheit bei der Abstimmung im Umweltausschuss habe es dabei
an Fingerspitzengefühl gefehlt. 'Es reicht nicht, nur über die Unterstützung der
KMUs zu reden'. Kleine und mittlere Unternehmen müßten auch eine kalkulierbare
Folgehaftung haben. Gegen die Stimmen der EVP/ED wurde im Ausschuss für 'die
Umkehr der Beweislast' gestimmt. 'Das kann christdemokratische Politk nicht
mittragen', erklärte die Abgeordnete. Wenn der Beklagte grundsätzlich seine
Unschuld beweisen muß, dann könne dies gerade kleine Unternehmen von einem
Verfahren in das nächste treiben und ruinieren.

Gleiches gelte für die Landwirtschaft. 'Es ist nicht akzeptabel, dass die Bauern
für Umweltschäden haften sollen, auf die sie keinen Einfluss haben. Schäden, die
durch regelmäßig angewandte Pflanzenschutz- und Düngemittel oder aber gentechnisch
veränderte Organismen verursacht wurden, müssen in die Haftung der Hersteller
fallen'. Auch Fälle, die durch ein unangemessenes Zulassungsverfahren entstehen,
sollten dem Hersteller oder der Behörde, die die Zulassung genehmigt hat,
angelastet werden. Die Notwendigkeit der Umwelthaftung bei Schäden sei
unbestritten, bekräftigte Klaß. 'Wir als EVP/ED werden uns aber weiter für eine
sach- und praxisgerechte Umweltpolitik einsetzen'.

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