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@grar.de Aktuell - 09.01.2003

Nachwachsende Rohstoffe bis 31. Januar melden


Hannover (agrar.de) - Beim Anbau nachwachsender Rohstoffe sehen die
Reformvorschläge der EU-Kommission drastische Änderungen vor, für die Ernte im
laufenden Jahr bleibt jedoch noch alles beim Alten. Danach ist der Anbau auf
Stilllegungsflächen vorerst noch möglich. Die Anbau- und Lieferverträge müssen der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) allerdings
spätestens bis zum 31. Januar vorgelegt werden, um in den Genuss der
Prämienzahlungen zu kommen. Auf diese wichtige Frist weist der niedersächsische
Landvolkverband hin.

Für die Frühjahrssaaten läuft die Frist noch bis zum 15. Mai. Allerdings spielen
diese nur eine untergeordnete Rolle. Zum weit überwiegenden Anteil beherrscht der
Winterraps den Anbau.

Bauern, die ihre Stilllegungsflächen nicht nur brach liegen lassen wollen, dürfen
diese ohne Verlust der Stilllegungsprämie zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
nutzen. Dazu müssen sie aber mit einem Abnehmer einen Anbau- und Liefervertrag
abschließen, der die Verarbeitung der Ernte zu technischen Zwecken außerhalb der
Nahrungsmittelproduktion sicherstellen soll. Im vergangenen Jahr hatten aufgrund
der schwierigen Erntesituation und schlechter Erträge viele Bauern jedoch
Probleme, ihre Lieferverpflichtungen bezüglich der Mindesterträge zu erfüllen.
Dennoch dürfte der Rapsanbau zur Ernte in diesem Jahr nach Hochrechnungen der
Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) aufgrund der
günstigen Marktlage um weitere 1,4 Prozent auf 1,279 Millionen Hektar angestiegen
sein, nachdem bereits im Vorjahr ein neuer Höchststand erreicht worden war. Der
Anbau als nachwachsender Rohstoff ist dagegen nach Ufop-Schätzungen um 5,3 Prozent
auf bundesweit 302.314 Hektar gesunken.

Links zum Thema Nachwachsender Rohstoffe.

 


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