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@grar.de Aktuell - 03.01.2003

EU will Fahrtenschreiber für landwirtschaftliche Zugmaschinen einführen

Bauernverband kritisiert praxisfremde Regelung


Brüssel/Berlin (agrar.de) - Das Europäische Parlament will Anfang Januar 2003 über
einen Vorschlag zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
entscheiden. Die Neufassung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird vom
Deutschen Bauernverband (DBV) grundsätzlich befürwortet. Ihr Ziel:
Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mehrere
Änderungen sind nach Einschätzung des Bauernverbandes jedoch zu weitgehend und
völlig praxisfremd für die Land- und Forstwirtschaft. Dies betrifft insbesondere
den überbetrieblichen Maschineneinsatz. So sollen beispielsweise Traktoren
zukünftig den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterworfen werden, wenn sie
von landwirtschaftlichen Lohnunternehmern eingesetzt werden. Folglich müssten
solche Schlepper mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden.

Bislang sind alle Traktoren, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt
werden, von solchen Vorschriften ausgenommen. Der Bauernverband fordert die
Beibehaltung dieser Regelung und begründet dies damit, dass Zugmaschinen für
landwirtschaftliche Zwecke nicht nur von landwirtschaftlichen Betrieben, sondern
auch von Lohnunternehmen eingesetzt werden. Im Hinblick auf die
Straßenverkehrssicherheit sei es unerheblich, ob ein Traktor durch einen
landwirtschaftlichen Betrieb oder durch einen anderen Betrieb für
landwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werde. Die Arbeitsleistung sei die
gleiche, so der DBV. Zudem handele es sich bei Traktoren um Fahrzeuge, die
bauartbedingt nicht in erster Linie für den Gütertransport im Straßenverkehr
bestimmt seien sondern für den Einsatz auf land- und forstwirtschaftlichen
Nutzflächen.

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