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@grar.de Aktuell - 19.12.2002

Nachbau: Erklärung von Bauern zum neuen Drohschreiben der Saatgut-Treuhand


Sandizell (agrar.de) - Aus Anlass eines in den letzten Tagen bei Hunderten von
Landwirten eingegangenen Drohschreibens von Anwälten der
Saatgut-Treuhand-Verwaltungsgesellschaft (STV) im Zusammenhang mit dem
Saatgut-Nachbau erklärten 150 Bauern auf einer aktuell einberufenen Versammlung im
bayerischen Sandizell:

'Die Teilnehmer der Saatgut-Nachbauveranstaltung am 18. 12.02 in Sandizell sind
empört über das neue Drohschreiben der Saatgut-Treuhand­verwaltungs­anwälte
Luther/Menold, das am 10. 12.02 an viele Landwirte im Bundesgebiet verschickt
wurde. Es ist unehrenhaft und beschämend, wie die STV mit uns Bauern umgeht.
Anstatt an die Wurzel der Probleme zu gehen und qualitativ hochwertiges Saatgut zu
einem vernünftigen Preis anzubieten, versucht man die einzelnen Bauern mit
Klageandrohungen massiv einzuschüchtern.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, das die pauschale
Auskunftspflicht der Landwirte gegenüber der STV ausdrücklich verneint hat, sind
wir nicht mehr bereit, das Vorgehen der STV hinzunehmen.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf auf drei Ebenen:

1. Den Bund der Deutschgen Pflanzenzüchter fordern wir hiermit auf, sich von dem
Schreiben der STV öffentlich zu distanzieren und grundsätzliche Schritte zur
Lösung der Nachbauproblematik vorzuschlagen, die von großen Teilen der
Landwirtschaft akzeptiert werden kann.

2. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes fordern wir auf, sich ebenfalls
öffentlich von dem STV-Schreiben zu distanzieren und mit dem Bund der Deutschen
Pflanzenzüchter die gemeinsame Kooperation aufzu­kündigen, wenn es erneut zu einer
Klagewelle gegen die Landwirte kommt.

3. Den Deutschen Raiffeisenverband und den Verband des privaten Landhandels
fordern wir auf, ihre Mitgliederverbände anzuweisen, keine Kundendaten an die STV
weiter zu leiten, solange keine höchstrichterliche Rechtssprechung über die
Datenweitergabe vorliegt.

Wir erbitten die verantwortlichen Stellen um eine Antwort innerhalb 10 Tagen. Dies
ist die Frist, die die Landwirte auch von den STV-Anwälten gesetzt bekommen haben.
Wir werden diese Antworten veröffentlichen und uns weitere Schritte vorbehalten.'

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz.

 


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