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@grar.de Aktuell - 30.11.2002

Gentechnik: DBV bleibt bei Forderung nach Produkt bezogener Kennzeichnung


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass sich
der EU-Agrarministerrat nach jahrelangen Diskussionen endlich zu einer
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel
durchgerungen hat, bemängelt jedoch die Ausgestaltung der Regelung. Die
Kennzeichnung soll für alle Erzeugnisse mit mehr als 0,9 Prozent Anteil
gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gelten. Allerdings setzt die
Kennzeichnungspflicht für nicht in der EU zugelassene GVO bei niedrigeren Werten
ein. Schon das muss zu Umsetzungs- und Verständnisproblemen führen.

Mit der Einigung des Agrarministerrates wird die zentrale Forderung des DBV nach
Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher nur teilweise
aufgegriffen. So müssen Nahrungsmittel auch dann gekennzeichnet werden, wenn
Gentechnik zwar im Produktionsprozess eingesetzt, im Produkt selbst aber nicht
mehr nachweisbar ist. So muss zum Beispiel Margarine aus Sojaöl, das aus Bohnen
von gentechnisch veränderten Sojapflanzen gewonnen wurde, als gentechnisch
verändert gekennzeichnet werden. Da die Bestandteile dieser Margarine nicht
gentechnisch verändert wurden, gibt es für diese Margarine aber keinen
überprüfbaren Grenzwert. Damit wird die Kennzeichnungsregelung für Verbraucher und
Landwirte nicht mehr überprüf- und nachvollziehbar. Der DBV hatte sich deshalb von
Anfang an für eine klare Produkt bezogene Kennzeichnung und gegen die jetzt
beschlossene Prozess bezogene Kennzeichnung ausgesprochen.

Dagegen anerkennt der DBV, dass die EU-Agrarminister die Kennzeichnungspflicht
nicht auf Lebensmittel liefernde Tiere ausgeweitet haben, die mit gentechnisch
veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Auch hier wäre ein Nachweis im Produkt
nicht möglich.

Außerdem kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass mit der Festlegung von
Grenzwerten für Lebens- und Futtermittel nicht gleichzeitig auch Grenzwerte für
Saat- und Pflanzgut festgelegt wurden. Diese müssen nach Ansicht des DBV deutlich
unter denen für Lebens- und Futtermittel liegen, um dem Landwirt tatsächlich die
Einhaltung der jetzt gesetzten Grenzwerte in Nahrungsmitteln zu ermöglichen. Der
Deutsche Bauernverband wird zusammen mit dem europäischen Bauernverband
COPA nachdrücklich für diese Ergänzung des jetzigen Beschlusses im Rahmen
der nun erforderlichen Debatte im Europa-Parlament eintreten.

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