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@grar.de Aktuell - 29.11.2002

BÖLW: Gentechnikfreie Produktion und Lebensmittelverarbeitung muss möglich bleiben

Kennzeichnungsvorschriften müssen Klarheit für den Verbraucher schaffen


Berlin (agrar.de) - Die Agrarminister haben am Donnerstag Abend in Brüssel
beschlossen, für die Kennzeichnung von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) in
Lebensmittel einen Grenzwert von 0,9 Prozent anzusetzen.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erklärte dazu am
Freitag in Berlin:

Auch in Zukunft wird der Ökologische Landbau ohne den Einsatz von Gentechnik
produzieren. Das ergibt sich aus seinem Selbstverständnis her ebenso wie aus den
gesetzlichen Vorschriften und den Richtlinien seiner Verbände. Noch gibt es in
Europa keinen kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Wenn das
Moratorium, das diesen Anbau bis jetzt verhindert, jedoch fallen sollte, liegt es
nur noch die Entscheidung des Verbrauchers, ob auch in den hier erzeugten
Nahrungsmitteln und Futtermitteln GVO zu finden sein werden. Denn von der
Landwirtschaft wird nur das erzeugt werden, was gekauft wird.

Wenn flächenhaft GVO-Pflanzen angebaut würden, dann wären auch diejenigen nicht
mehr vor Verunreinigungen sicher, die - wie die ökologisch wirtschaftenden Bauern
und die weit überwiegende Mehrzahl ihrer konventionellen Berufskollegen - bewusst
auf den Einsatz von GVO verzichten wollen. Durch Pollen- und Samenflug auf dem
Acker, durch Verunreinigungen bei Transport, Lagerung und Verarbeitung wird es
dann zu Kontaminationen kommen.

'Die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Verantwortung aber nur
wahrnehmen, wenn an der Kennzeichnung erkennbar bleibt, welche Produkte ohne den
Einsatz von GVO hergestellt worden sind,' erläuterte der Vorsitzende des BÖLW, Dr.
Felix Prinz zu Löwenstein. 'Das bringt uns in eine absurde Situation: um weiterhin
eine Chance für unsere gentechnikfreie Produktion zu haben, müssen wir - wenn auch
zähneknirschend - Kennzeichnungsgrenzwerte akzeptieren, wie die gestern in Brüssel
beschlossenen. Wie hoch diese sein müssen, wird sich letztlich erst in der Praxis
zeigen. Nach den bislang in USA und Kanada gemachten Erfahrungen müßte bei größter
Sorgfalt in den verschiedenen Produktionsstufen ein Grenzwert von 0,9 Prozent,
möglichst sogar darunter, einzuhalten sein.'

Der BÖLW fordert jedoch, dass auch dort die Verwendung von GVO gekennzeichnet
werden muß, wo diese im Produktionsprozess verwendet wurden. So müßte z.B. auch
Fleisch aus mit GVO gefütterten Tieren das Label: hergestellt mit GVO tragen.
Ausserdem muss sichergestellt werden, dass die Verursacher - also die
GVO-Produzenten - in Haftung genommen werden, wenn durch Verunreinigungen
Grenzwerte überschritten werden.

Ganz andere Maßstäbe müssen jedoch für Saatgut gelten. Thomas Dosch,
Pressesprecher im BÖLW-Vorstand, machte deutlich: 'Saatgut steht am Beginn der
Produktionskette. Es muss deshalb kompromisslos vor Verunreinigungen geschützt
werden, denn sonst ist beim fertigen Produkt ein niedriger Grenzwert nicht
einhaltbar. Wir fordern deshalb die Europäische Kommission auf, für Saatgut einen
Grenzwert von 0,1 Prozent zu setzen und somit bis an die Nachweisgrenze zu gehen!'

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Bio-Landbau.

 


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