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@grar.de Aktuell - 29.11.2002

GLOBAL 2000: Hoher Grenzwert schwächt Kennzeichnungspflicht für GVO-Lebensmittel

Rückverfolgbarkeitsprinzip verwirklicht - Toleranzschwelle für nicht zugelassene GVO-Kontaminationen unakzeptabel


Wien (agrar.de) - Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt die
längst überfällige Einigung des Agrarministerrats auf eine Kennzeichnungspflicht
für GVO-Lebensmittel, kritisiert jedoch gleichzeitig den viel zu hoch angesetzten
Grenzwert von 0,9 Prozent. 'GLOBAL 2000 tritt für den niedrigsten durchführbaren
Grenzwert ein, ab dem gekennzeichnet werden muss.

Das EU-Parlament, das letztlich über die Einigung abstimmt, muss bei dem in erster
Lesung beschlossenen Grenzwert von 0,5 Prozent bleiben', fordert GLOBAL
2000-Gentechnikexperte Daniel Hausknost. 'Ein Teilerfolg im Sinne der Transparenz
für den Konsumenten ist die Einführung des Rückverfolgbarkeitsprinzips', freut
sich Daniel Hausknost. Auch wenn im Endprodukt kein genetisches Material
nachweisbar ist, muss eine etwaige GVO-Herkunft deklariert werden. Scharf
kritisiert Hausknost jedoch die angestrebte Toleranzschwelle für nicht zugelassene
GVO: 'Nicht zugelassene GVO sind aus gutem Grund nicht zugelassen. Das ist, als
würde man ungetestete Chemikalien freigeben. Hier darf es keinen Schwellenwert
geben. GLOBAL 2000 ist für Null Prozent Risiko in diesem Bereich.'

Anfang 2003 fällt in der 2.Lesung im Europäischen Parlament die entgültige
Entscheidung für eine Kennzeichnungspflicht von GVO-Lebensmitteln. In diesem
Zusammenhang zeigt sich GLOBAL 2000 entsetzt über das Verhalten einiger
EU-Parlamentarier der SPÖ, FPÖ und ÖVP, die am vergangenen Freitag für die
Aufhebung des EU-Gentechnik-Moratoriums gestimmt hatten.

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