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@grar.de Aktuell - 29.11.2002

BUND: Fauler Gen-Kompromiss von Brüssel stellt Agrarwende in Frage


Berlin (agrar.de) - Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) sind die Festlegungen der EU-Agrarminister, erst oberhalb einer
0,9-Prozent-Grenze genetisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel zu
kennzeichnen, ein herber Rückschlag in der Verbraucherschutzpolitik. Damit werde
dem Einsatz der Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft Tür und Tor
geöffnet. Hersteller und Nutzer der Grünen Gentechnik seien künftig nicht mehr
verpflichtet, gentechnisch veränderte Organismen aus der Nahrungskette
herauszuhalten.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende: 'Das Recht der Verbraucher auf
gentech-freie Lebensmittel wurde leider geopfert. Darüber kann auch eine lasche
Kennzeichnung nicht hinwegtäuschen. Die Gentechnikindustrie wird nun
konventionelle und ökologisch hergestellte Produkte mit genveränderten Organismen
verunreinigen. Diese durchgehende Kontamination bedroht die Wahlfreiheit der
Konsumenten beim Einkauf. Sie werden in Zukunft nur noch zwischen mehr oder
weniger gentechnisch verunreinigten Lebensmitteln wählen können. Und das ist dann
keine wirkliche Wahl mehr.'

Vier von fünf Konsumenten in Deutschland lehnten bisher die Anwendung der
Gentechnik bei der Nahrungsmittelproduktion grundsätzlich ab. Der Auftrag an die
Politik, eine gentechnikfreie Landwirtschaft und null Prozent Gentechnik in
Lebensmitteln zu garantieren, sei nicht erfüllt worden.

Die nach BSE und MKS eingeleitete Agrarwende sieht der BUND nun akut gefährdet.
Durch Pollenflug und Futtermittel könne bald die gesamte Landwirtschaft
gentechnisch kontaminiert sein. Davor sei auch der ökologische Landbau nicht zu
schützen. Ein schweres Versäumnis der Agrarminister sei es zudem, Produkte von
Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind,
nicht zu kennzeichnen. Damit werde der Grundsatz der umfassenden
Verbraucherinformation verletzt. Der BUND fordert die EU-Parlamentarier auf, einer
Kennzeichnung erst oberhalb der 0,9-Prozent-Grenze nicht zuzustimmen.

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