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@grar.de Aktuell - 28.11.2002

Niedersachsen: Aktualisierter Bekämpfungs- und Impfplan zur Wildschweinepest


Hannover (agrar.de) - Auf Basis der neuen EG-Richtlinie zur Bekämpfung der
klassischen Schweinepest (KSP) hat Niedersachsen der EU-Kommission einen
aktualisierten Bekämpfungs- und Impfplan zur Genehmigung zugeleitet. Das teilte
heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

Die tragenden Säulen des Schweinepest-Tilgungsprogramms seien nach wie vor die
jagdlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände sowie die gezielte
Impfung der Wildschweine. Die jagdlichen Maßnahmen, wie landesweite Aufhebung der
Schonzeit, Anwendung von Saufängen, Prämienzahlungen für Frischlinge in den
gemaßregelten Gebieten und die Motivation zur verstärkten Bejagung sollen zu einer
drastischen Reduktion der Schwarzwildpopulation in ganz Niedersachsen führen.

Die Impfung werde in den Wildschweinepest gefährdeten Bezirken und
Überwachungsgebieten der Landkreise Verden, Rotenburg und Soltau-Fallingbostel
über das Jahr 2002 hinaus fortgeführt, kündigte Bartels an.Auch wenn der letzte
festgestellte niedersächsische Wildschweinepestfall bei einem Frischling im
Landkreis Rotenburg bereits mehr als fünf Monate zurückliege, sei dies kein Grund
für eine Entwarnung, betonte Bartels.

Aber nicht nur die Schweinehalter in den gemaßregelten Gebieten seien
aufgefordert, die seuchenhygienischen Grundsätze strikt zu beachten. Angesichts
der Wildschweinepestsituation in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und
Nordrhein-Westfalen sowie in den Mitgliedstaaten Frankreich, Luxemburg und Belgien
seien alle Hausschweine haltenden Betriebe gefordert, die Einschleppung des
KSP-Virus zu verhindern. Dies gelte insbesondere auch für die schweinedichten
Regionen Niedersachsens, in denen die Halter ohnehin gehalten seien, ein hohes
Hygieneniveau sicherzustellen. Das setze vor allem die Beachtung der Vorschriften
der Schweinehaltungshygieneverordnung voraus, die u. a. Vorgaben zur Einfriedung
von Schweinebeständen beinhalten. Es dürfte selbstverständlich sein, so Bartels,
dass in diesen hoch sensiblen Regionen jeglicher Kontakt zu Wildschweinen
unterbunden werden müsse; dieses gelte nicht nur für Tierkontakte, sondern auch in
Bezug auf indirekte Kontakte z. B. über Jäger oder die Lagerung von Futter und
Einstreu.

Links zum Thema Tiergesundheit,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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