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@grar.de Aktuell - 28.11.2002

Hessen: Neue Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes

Dietzel: Staatswald wird auch künftig naturnah bewirtschaftet


Wiesbaden (agrar.de) - Der Hessische Forstminister Wilhelm Dietzel hat die Ziele
der künftigen Bewirtschaftung von 340.000 Hektar landeseigenem Wald festgelegt:
Mit der 'Richtlinie für die Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes (RiBeS
2002)' werden neue Entwicklungen - wie etwa die Bildung des Landesbetriebs
Hessen-Forst - berücksichtigt, bestehende Vorgaben aktualisiert und die im
Hessischen Forstgesetz verankerte besondere Gemeinwohlverpflichtung des
Staatswaldes konkretisiert. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist der Anteil
des landeseigenen Waldes in Hessen mit 40 Prozent der Gesamtwaldfläche und damit
nennenswerten 16 Prozent der gesamten Landesfläche hoch. Daraus ergibt sich die
große Bedeutung des Gemeinwohls bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes. Die neue
Richtlinie löst die RiBeS 1993 ab.

Kernpunkt bei der Umsetzung ist die konsequente Fortführung des naturgemäßen
Waldbaus, der seit 1989 praktiziert wird. 'Dieser Weg hat sich gelohnt', so der
Minister. Die Ergebnisse der letzten 10 Jahre zeigten, dass Hessens Staatswald
'naturnäher und leistungsfähiger' geworden sei. So betrage der Anteil der
Laubbäume heute 54 Prozent - vor 10 Jahren waren es noch 49 Prozent. Die Bestände
seien durchschnittlich älter und damit wertvoller für die Holzerzeugung wie auch
für den Arten- und Biotopschutz geworden. Diese Verjüngung sei unter dem Schirm
der Altbestände erfolgt, Kahlhiebe fänden nicht mehr statt. 'Durch den
naturgemäßen Waldbau wird der Staatswald ökologisch und ökonomisch wertvoller.
Davon profitieren auch künftige Generationen', betonte der Forstminister.

Das Land verpflichte sich in der neuen Richtlinie, diese positive Entwicklung
weiterzuführen. Fünf Ziele, die durch nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes
erreicht werden müssen, geben den Handlungsrahmen für den Landesbetrieb
Hessen-Forst vor, der den Staatswald satzungsgemäß im Auftrag des Landes
bewirtschaftet.

Die Richtlinie im Einzelnen:

Die Schutzwirkungen des Staatswaldes, insbesondere Boden-, Natur-, Klima und
Wasserschutzwirkungen sind im Rahmen der Gemeinwohlverpflichtung zu erhalten. Für
Erholungssuchende soll der Staatswald durch abwechslungsreichen Waldaufbau
attraktiv gestaltet werden. Wertvolles Holz soll für vielfältige Zwecke
herangepflegt und genutzt werden. Als finanzielles Ziel erwartet Dietzel vom
Landesbetrieb Hessen-Forst mittelfristig positive Betriebsergebnisse aus dem
Verkauf von jährlich ca. 1,8 Mio. Kubikmeter Holz und anderer forstlicher
Erzeugnisse wie z.B. Weihnachtsbäume oder Wildbret. Leistungen, die durch die
Erhaltung der Schutz- und Erholungswirkungen entstehen, werden dem Landesbetrieb
aus dem Landeshaushalt vergütet. Das Ziel Arbeit soll aufzeigen, welche Bedeutung
der Staatswald für Arbeitsplätze hat - insbesondere im ländlichen Raum mit hohen
Waldanteilen.

Links zum Thema Wald und Forst,
Links zum Bundesland Hessen.

 


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