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@grar.de Aktuell - 28.11.2002

Byrne begrüßt politische Einigung über Tiergesundheitsregeln


Brüssel (agrar.de) - Der Rat der Landwirtschaftsminister hat heute bezüglich der
vorgeschlagenen Tiergesundheitsvorschriften für die Erzeugung, Verarbeitung,
Verteilung und Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen
Verzehr in die EU eine politische Einigung erzielt. Der Entwurf dieser
Rechtsvorschriften ist Teil des von der Europäischen Kommission im Jahr 2000
vorgelegten sogenannten 'Hygienepakets', das den Akteuren des Lebensmittelsektors
die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit über die gesamte
Nahrungskette - vom Erzeuger bis zum Verbraucher - überträgt. Damit werden sowohl
die Tiergesundheitsanforderungen innerhalb der EU als auch die Anforderungen für
die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr aus
Drittländern verstärkt und vereinfacht.

'Dies ist ein weiteres Beispiel für unsere Bemühen, nach der Maul- und
Klauenseuchekrise im vergangenen Jahr einen hohen Tiergesundheitsstatus zu
erhalten', so David Byrne, in der EU-Kommission zuständig für Gesundheit und
Verbraucherschutz, in seiner Begrüßung der Einigung des Rates. 'Der
Hauptfortschritt bei dieser Richtlinie liegt darin, dass sie die bestehenden
Rechtsvorschriften über die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den
menschlichen Verzehr, die nicht den EU-Anforderungen entsprechen, insofern
verschärft, als solche Waren nicht länger durch die EU durchgeführt oder dort
gelagert werden können. Darüber hinaus werden die geltenden Rechtsvorschriften
erweitert, um ein breiteres Spektrum abzudecken, in das nicht nur der Handel
zwischen den Mitgliedstaaten sondern auch die Verarbeitung und Verteilung in jedem
einzelnen Mitgliedstaat fällt.'

Der heute vom Rat verabschiedete Vorschlag enthält Tiergesundheitsvorschriften für
Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Frischfleisch, Fleischerzeugnisse, Geflügel,
Kaninchen, Wildfleisch, Milch und Milcherzeugnisse. Das vollständige Einfuhrverbot
für Erzeugnisse, die nicht den EU-Tiergesundheitsanforderungen entsprechen, wird
bedeuten, dass die Durchfuhr und Lagerung solcher Waren nicht länger zulässig ist,
sobald die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Umladungen, d.h.
das direkte Verbringen zwischen Flugzeugen oder Schiffen auf einem Flughafen oder
in einem Hafen können die Mitgliedstaaten jedoch weiterhin zulassen.

Die vorgeschlagene Richtlinie ändert sieben bestehende Richtlinien mit
Tiergesundheitsvorschriften für den Handel mit und die Einfuhr von Erzeugnissen
tierischen Ursprungs. Sie zielt darauf ab, geltende Vorschriften zu vereinfachen,
und gleichzeitig die Tiergesundheitsgarantien für solche Erzeugnisse zu
verstärkten.

Da in diesem Bereich nahezu alle Durchführungsvorschriften fest etabliert sind,
musste der Vorschlag von einer Verordnung in eine Richtlinie umgeformt werden und
stellt eine relativ kurze und flexible Rechtsvorschrift dar. Der Text wird
außerdem die rechtliche Grundlage für die Änderung der geltenden
Einfuhrbedingungen bilden.

Was umfasst das Paket zur Lebensmittelhygiene?

Das Paket ist eines der Schlüsselelemente der Neuauflage der Rechtsvorschriften im
Lebensmittelbereich und setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Die ersten vier sind
Vorschläge für Rechtsakte: (I) Allgemeine Lebensmittelhygiene, (II)
Lebensmittelhygiene bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs, (III) amtliche
Kontrollen bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr und
(IV) Tiergesundheitsvorschriften für Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den
menschlichen Verzehr. Teil fünf ist eine Richtlinie, mit der die bestehenden
Rechtsvorschriften aufgehoben werden.

Mit den vier Vorschlägen werden die EU-Hygienevorschriften, die vorher über 17
Richtlinien verteilt waren, gebündelt, harmonisiert und vereinfacht und
stattdessen eine einheitliche, transparente Hygienepolitik geschaffen. Diese
Politik wird für alle Akteure des Lebensmittelsektors gelten und wirksame
Instrumente zur Handhabung der Lebensmittelsicherheit und möglicher künftiger
Lebensmittelkrisen entlang der gesamten Lebensmittelkette bieten.

Bei seiner Sitzung im Juni 2002 kam der Agrarrat zu einer Einigung über den ersten
Teil, die Einigung über den zweiten Teil wird für die Sitzung im Dezember 2002
erwartet. Der dritte Vorschlag muss eine erste Lesung im Europäischen Parlament
durchlaufen, das Horst Schnellhardt als Berichterstatter ernannt hat und seinen
Bericht im März 2003 annehmen dürfte. Bei dem heute vom Agrarrat verabschiedeten
Vorschlag handelt es sich um den vierten Teil.

Weitere Schritte

Der Vorschlag muss nicht mehr zurück an das Europäische Parlament gehen, da dieses
in 2002 bereits seine Stellungnahme in Übereinstimmung mit Artikel 37 abgegeben
hat, welcher eine Anhörung des Parlaments fordert. Die Richtlinie wird am 1.
Januar 2005 nach der formellen Annahme durch den Rat in Kraft treten. In den
nächsten zwei Jahren wird die Kommission eine Reihe von Entscheidungen vorbereiten
müssen, um die harmonisierten Maßnahmen umzusetzen, beispielsweise im Bereich der
Übergangsbestimmungen bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie durch die
Mitgliedstaaten. Diese Maßnahmen werden erörtert und die Stellungnahme der
Mitgliedstaaten im Rahmen des normalen Ständigen Ausschussverfahrens eingeholt.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Tiergesundheit.

 


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