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@grar.de Aktuell - 27.11.2002

BDL spricht sich für GVO-Schwellenwert von einem Prozent aus


Berlin (agrar.de) - Aus Anlass der Diskussion im EU-Agrarrat über die
Kennzeichnungsregelung bei genveränderten Organismen spricht sich der Bund der
Deutschen Landjugend (BDL) für einen Schwellenwert für ungewollte,
tolerierbare Verunreinigungen in eigentlich gentechnikfreien Futter- und
Nahrungsmitteln und Saatgut aus, der im Bereich von einem Prozent liegt.

'Landwirte und Verbraucher haben das Recht zu wissen, was in den Produkten, die
sie kaufen und weiter verwenden, enthalten ist' so Erik Jennewein, Vorsitzender
des Bundes der Deutschen Landjugend. 'Die Kennzeichnung muss den gesamten Prozess
der Produktherstellung und –verarbeitung umfassen.'

Der Bund der Deutschen Landjugend anerkennt die Wichtigkeit einer transparenten
Lebensmittelerzeugung für die VerbraucherInnen und fordert, daß Landwirtschaft,
Handel und Industrie für eine umfassende Aufklärung der VerbraucherInnen gut
zusammen arbeiten müssen.

'Nicht erst durch die Einführung der Gentechnik entwickelt sich eine immer engere
Verzahnung zwischen Landwirtschaft und Industrie im vor- und nachgelagerten
Bereich' so Jennewein. Durch die im Zuge der Kennzeichnung einzugehenden
Partnerschaften mit Marktpartnern dürfen jedoch keine einseitigen
Benachteiligungen entstehen: 'LandwirtInnen dürfen nicht für unvorhergesehene
Schäden an Mensch und Natur haftbar gemacht werden, wenn sie zuvor zugelassenes
Saatgut verwendet haben' fordert BDL-Vorsitzender Jennewein.

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Landjugend.

 


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