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@grar.de Aktuell - 27.11.2002

CDU/CSU: Kennzeichnungs-Grenzwert für GVO jetzt verbindlich festlegen


Berlin (agrar.de) - Zur Tagung des Agrarrates der EU vom 27. bis 29. November 2002
in Brüssel erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

'Unter Punkt 5 der Tagesordnung beschäftigt sich der EU-Agrarrat mit der
'Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte
Lebens- und Futtermittel'. Kernpunkt dieser Vereinbarung ist die Festlegung eines
Grenzwertes, ab dem eine Kennzeichnung für Inhaltsstoffe aus gentechnisch
verbesserten Pflanzen erfolgen muss.

Die Bundesregierung hat bisher - wie die große Mehrheit der Wissenschaft - die
Festlegung eines generellen 1 Prozent-Schwellenwerts vertreten (bei Ausnahmen in
Spezialfällen).

Nach der positiven Entscheidung des EU-Parlaments zur Fortentwicklung der
Biotechnik vom 21.11.02 ist VEL-Ministerin Künast jetzt gefordert, die zügige
Festlegung dieses Schwellenwerts im Agrarrat durchzusetzen.

Ohne eine solche verbindliche Festlegung bleibt für die gesamte 'Grüne Biotechnik'
die Unsicherheit, ob weitere Forschungen und Entwicklungen in Deutschland möglich
sind.

Festzuhalten ist, dass dieser Kennzeichnungs-Schwellenwert ausschließlich der
Wahlfreiheit des Verbrauchers dient. Und nichts mit gesundheitlichen Risiken o. ä.
zu tun hat, wie beispielsweise vom BUND oft behauptet wird.

Wenn man berücksichtigt, dass bei Öko-Produkten bis zu 5 Prozent 'Fremdanteil'
enthalten sein dürfen, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss, ist ein 1
Prozent-Schwellenwert eine sehr enge Regelung. Zudem ist sie für den Verbraucher
eindeutig, in der Praxis handhabbar und mit vertretbaren Kosten durch Analysen
überprüfbar.

Links zum Thema Lebensmittel,
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