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@grar.de Aktuell - 26.11.2002

Schindler: Voraussetzungen für Einführung von Schweinedatenbank unzureichend


Mainz (agrar.de) - Gemäß der EU-Richtlinie 64/432/EWG ist festgelegt worden, dass
per 31. De-zember 2001 das Verbringen von Schweinen aus dem Geburtsbetrieb in eine
elektronische Datenbank erfasst werden muss. Außerdem sieht die Richtlinie vor,
dass ab dem 31. Dezember 2002 jede Verbringung von Schweinen erfasst werden muss.

Bereits in der Vergangenheit hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland Pfalz Süd
(BWV) die Einrichtung einer Schweinedatenbank kritisiert und die
Notwendigkeit von Bewegungsmeldungen bei Schweinen in Frage gestellt. Das
Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
hatte im Rahmen der Änderung der nationalen Viehverkehrsordnung zur Umsetzung der
EU-Richtlinie ursprünglich vorgesehen, zunächst nur das Verbringen von Schweinen
aus dem Geburtsbetrieb per 31. Dezember 2002 zu registrieren.

In einem Schreiben an den Mainzer Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage und
Umweltministerin Margit Conrad kritisiert Norbert Schindler, Präsident des BWV nun
scharf die Tatsache, dass plötzlich doch die EU-Richtlinie im gesamten Umfang
umgesetzt werden soll und die Landwirte bereits zum Ende des Jahres auf allen
Stufen in jedem Fall jede Verbringung von Schweinen melden müssen. Das bedeutet,
dass ein Landwirt, der Schweine in seinen Betrieb übernimmt, dies innerhalb von
sieben Tagen der zuständigen Behörde melden muss. Dabei muss er die Anzahl der
übernommenen Tiere, das Datum der Übernahme, die dem Betrieb erteilte
Registriernummer sowie die Registriernummer des abgebenden Viehhandelsunternehmens
oder der Sammelstelle angeben.

Schindler mahnt in dem Schreiben an die zuständigen Minister an, dass der
vorgesehene Umsetzungszeitraum für die geplante Verordnung zum Ende des Jahres
trotz der teilweise geschaffenen technischen Voraussetzungen viel zu kurz bemessen
sei. Die Schweine haltenden Betriebe könnten in dieser knappen Zeit nicht
ausreichend auf die neuen Vorschriften vorbereitet und aufgeklärt werden, um die
Meldungen erfolgreich durchzuführen. 'Weiterhin ist die Art und Weise der
Abwicklung für die Meldungen gänzlich ungeklärt. Ich erinnere in diesem
Zusammenhang an die extremen und lang anhaltenden Anlaufschwierigkei-ten bei der
Einführung der Rinderdatenbank', fügt Schindler hinzu und kritisiert, dass in
Rhein-land-Pfalz weder die Zuständigkeiten noch die Finanzierung der Meldungen
geklärt seien.

Aus diesem Grund fordert der Bauernpräsident bis zur Klärung der notwendigen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung der Verordnung, dem
vorliegenden Verordnungsentwurf in der derzeit vorliegenden Form nicht
zuzustimmen, sondern für den ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu unterstützen.

Links zum Thema Schweine,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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