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@grar.de Aktuell - 22.11.2002

Ehemaliger Pflanzenschutzmittellager in Thüringen: Keine Verstöße gegen Futter- oder Lebensmittelrecht


Erfurt (agrar.de) - 'Ausgehend von der Nitrofen-Kontamination von Getreide in
Malchin Ende Mai 2002 wurden seit Anfang Juni umfangreiche Kontrollen in
ehemaligen DDR-Pflanzenschutzmittellagern des Freistaates Thüringen durchgeführt.
Bei den insgesamt 80 Lagerkontrollen (davon 33 in ehemaligen Agrochemischen
Zentren - ACZ, drei in ehemaligen Lagern der Materiell-Technischen Versorgung –
MTV - und 44 in ehemaligen LPG, GPG u.a.) wurde ermittelt, dass in zwei ehemaligen
ACZ-Lagerhallen Getreide eingelagert wurde', erklärte der Thüringer Minister für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Die Überprüfung einer
der Lagerhallen ergab keinen Anlass zu Beanstandung. Die Lagerhalle wurde vor
Getreideeinlagerung mit einer 15 cm dicken Betonschicht mit Kunstharz versiegelt.

In der anderen Lagerhalle wurden im Zusammenhang mit einer vom Betreiber
veranlassten privaten Untersuchung umfangreiche Überprüfungen des Getreides
durchgeführt. Da ein Teil des Getreides an Mühlen in Nordrhein-Westfalen
ausgeliefert worden war, wurden die dortigen Behörden in die Ermittlungen mit
einbezogen. Lediglich in einem nicht belegten Teil des Lagers wurden in Staub- und
Schmutzresten aus Fußbodenritzen Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen. Die
sofort eingeleitete Sperrung des mit Getreide belegten Lagerteils konnte Anfang
August nach Vorlage aller Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen und
Ortsbesichtigung von der zuständigen Immissionsschutzbehörde des Landkreises
wieder aufgehoben werden.

Vom 16. bis 26. Juli 2002 erfolgte durch die Landwirtschaftsämter eine zweite
Vor-Ort-Kontrolle anhand vorgegebener Prüflisten in engem Zusammenwirken mit den
zuständigen Immissionsschutzbehörden. Kontrolliert wurden nochmals alle Lager, die
von ihrer Größe und Ausstattung her für die Einlagerung von Getreide und
Futtermitteln geeignet sind. Die Auswertung der Unterlagen bestätigte, dass
lediglich in den bereits bekannten beiden ehemaligen ACZ-Lagern Getreide
eingelagert wurde.

Um zu verhindern, dass während der Getreideernte in weiteren ehemaligen
Pflanzenschutzmittel-Lagern Getreide oder Futtermittel eingelagert werden, wurden
die Landwirtschaftsämter Anfang Juli 2002 beauftragt, regelmäßige Nachkontrollen
durchzuführen. Die Auswertung ergab, dass keine weiteren Einlagerungen von
Getreide und Futtermitteln in ehemalige Pflanzenschutzmittel-Lager erfolgten. Auch
den Immissionsschutzbehörden lagen keine Anhaltspunkte für weitere Kontaminationen
der kontrollierten baulichen Anlagen mit Nitrofen vor.

Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes existieren im Freistaat
Thüringen gegenwärtig zwölf nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
genehmigungsbedürftige Pflanzenschutzmittel-Lager und zwölf
Pflanzenschutzmittel-Lager, für die auf Grund des Unterschreitens der
Mengenschwelle (5 t) keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mehr
erforderlich ist.

Die Landwirtschaftsämter wurden angewiesen, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen
das Futter- oder Lebensmittelrecht bzw. gegen immissionsschutzrechtliche
Bestimmungen sofort und unmittelbar das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt zu informieren.

Links zum Thema Nitrofen,
Links zum Bundesland Thüringen.

 


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