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@grar.de Aktuell - 21.11.2002

Pläne der Bundesregierung führen zu Marktstörungen


Bremen (agrar.de) - Eine Änderung von Steuerregelungen in der Landwirtschaft im
laufenden Wirtschaftjahr hätte für die Getreidewirtschaft massive negative Folgen.
Der gemeinsame Getreideausschuss des Bundesverbandes der Agrargewerblichen
Wirtschaft (BVA) und des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT) warnte in
Abstimmung mit dem Verband Deutscher Mühlen (VDM) anlässlich seiner jüngsten
Sitzung in Bremen vor Eingriffen in das Marktgeschehen. Dies könnte zu Störungen
auf dem Getreidemarkt führen. Zudem sei zu befürchten, dass die Festlegung von
unrealistischen Höchstwerten für Fusarientoxine zu regionalen Engpässen führe, so
der scheidende Vorsitzende des Getreidesausschusses, Erwin Fromme.

Fromme machte deutlich, dass die geplanten Steueränderungen der Bundesregierung
insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf wettbewerbsrelevante Aspekte zu
prüfen seien. Eine Änderung der Mehrwertsteuer führe generell zu Verschiebungen
der Wettbewerbsverhältnisse; wenn dies auch noch mitten im Getreidewirtschaftsjahr
erfolge, sei mit massiven Störungen der Warenströme und Marktverwerfungen zu
rechnen. Bereits heute stelle der Handel fest, dass von der Landwirtschaft
verstärkt Getreidepartien zum Verkauf angeboten, der Verkauf von Betriebsmitteln
aber auf das nächste Kalenderjahr verschoben wird. Dies führe zu erheblichen
logistischen und finanziellen Problemen und die erforderliche Kontinuität der
Marktversorgung werde massiv gestört. Aus diesem Grunde dürfe ein solcher
Markteingriff, wenn überhaupt, nicht während des laufenden
Getreidewirtschaftsjahres vorgenommen werden.

Darüber hinaus fordert der Getreideausschuss, dass Regelungen im Bereich der
Mykotoxine mit Maß und Ziel umgesetzt werden. Wenn beispielsweise Maßnahmen wie
die intensive Reinigung von belastetem Getreide nicht mehr erlaubt würden, kämen
nach Ansicht der Ausschussmitglieder große Probleme auf die Landwirtschaft sowie
auf die Unternehmen des Erfassungs- und Getreidehandels zu. Der Fusarienbefall von
Getreide und die damit verbundene mögliche Mykotoxinbelastung der Ernte wird
maßgeblich durch Niederschläge nach dem Ährenschieben bestimmt. Die Belastung
lässt sich somit kaum vorhersagen und nur wenig beeinflussen. Pflanzenbauliche
Maßnahmen können den Befall zwar reduzieren, die Ausbildung von Mykotoxinen läst
sich jedoch bei ungünstigem Witterungsverlauf nicht vollständig verhindern.

Die Festlegung von zu engen Höchstwerten in Verbindung mit einem Verbot, leicht
belastetes Getreide mit unbelasteten Partien zu vermischen und dadurch einer
weiteren Verarbeitung zuzuführen, kann dazu führen, dass größere Getreidemengen
aus dem Markt genommen werden müssen. 'Es kann nicht sein, dass der Erzeuger oder
Erfasser dann auf dem Getreide sitzen bleibt', so Fromme. Der Getreideausschuss
fordert daher bei einem Verschneidungsverbot ein differenziertes Vorgehen in
Abhängigkeit der Art der unerwünschten Stoffe. Auch müssten alternative
Verwertungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die energetische Nutzung, geschaffen
werden. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung ist die Verbrennung von Getreide in
Heizanlagen zwischen 15 und 100 Kilowatt Leistung derzeit nicht erlaubt. Für
Anlagen von 100 Kilowatt bis ein Megawatt muss zur Verbrennung von Getreide eine
Einzelgenehmigung erwirkt werden.

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