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@grar.de Aktuell - 21.11.2002

EU-Kommission hat FFH-Gebietsmeldungen aus NRW im Wesentlichen bestätigt

Nur wenige Nachmeldungen sind erforderlich


Düsseldorf (agrar.de) - Nordrhein-Westfalen hat als eines der wenigen Länder in
Deutschland die Anforderungen der EU zum Aufbau eines europäischen ökologischen
Netzes von Schutzgebieten 'NATURA 2000' fast vollständig erfüllt. Die Liste der
nordrhein-westfälischen FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) ist nahezu komplett. Nur
noch einige wenige FFH-Gebiete (im Umfang von ca. 1000 Hektar insgesamt) müssen
nachgemeldet werden. Zu diesem positiven Schluss ist die EU-Kommission während
ihrer wissenschaftlichen Bewertungskonferenzen der FFH-Gebietsmeldungen der
Mitgliedsstaaten gekommen. Nordrhein-Westfalen hatte bis November 2000 rund 493
Gebiete mit 180.694 Hektar Fläche, das heißt 5,3 Prozent der Landesfläche,
gemeldet. Zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebieten
hat die Landesregierung insgesamt 6,7 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens
gemeldet.

Umweltministerin Bärbel Höhn: 'Die umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger, der Kommunen, der Wirtschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft und das
methodisch aufwendige Auswahlverfahren, das ausschließlich nach fachlichen
Gesichtspunkten erfolgt ist, haben sich als richtig erwiesen: Der Nachmeldebedarf
ist für NRW sehr gering. Wir haben den Beteiligten damit die bestmögliche
Rechtssicherheit gegeben. NRW ist so seiner großen Verantwortung für die Erhaltung
der einzigartigen biologischen Vielfalt umfassend nachgekommen.'

Das Umweltministerium hat die Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) in Recklinghausen
beauftragt, die Defizithinweise der Bewertungskonferenzen zu prüfen und die
Unterlagen für die Anhörungsverfahren zu den Nachmeldungen vorzubereiten. Das
Anhörungsverfahren wird für die Gebiete durch die Bezirksregierungen bei breiter
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen, der Wirtschaft sowie der
Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Danach wird die Landesregierung
abschließend über die Meldung entscheiden.

Die 'Fauna-, Flora- und Habitatrichtlinie' der Europäischen Union enthält eine
gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des
europäischen Naturerbes. Die Richtlinie ist am 5. Juli 1992 in Kraft getreten und
verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter der Bezeichnung 'NATURA 2000' ein
zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete zu errichten. Dieses
Schutzgebietssystem umfasst auch die EG-Vogelschutzgebiete aufgrund der
EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre 1979.

Die bisher gemeldeten Gebiete in Nordrhein-Westfalen können im Internet
abgerufen werden.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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