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@grar.de Aktuell - 20.11.2002

EU-Weinbezeichnungsrecht wird verschoben


Mainz (agrar.de) - Enttäuscht über den Beschluss der EU-Kommission, die
für den 1. Januar 2003 vorgesehene Inkraftsetzung des neuen
EU-Weinbezeichnungsrechtes auf den 1. August 2003 zu verschieben, zeigt sich der
Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV),
Norbert Schindler. Die Gegebenheit sei um so ärgerlicher, da die deutsche Seite
ihre Hausaufgaben durch die erfolgte Umsetzung in nationales Recht bereits
abgeschlossen hätten und auch Betriebe sich schon auf die neuen Möglichkeiten
eingestellt hätten.

Die EU begründet die Verschiebung damit, dass in einzelnen Mitgliedstaaten
Probleme bestünden, Vorgaben des neuen EU-Bezeichnungsrechts rechtzeitig bis zum
1. Januar 2003 in nationales Recht umzusetzen. Zudem verweist sie darauf, dass
mehrere Drittländer Klärungsbedarf bezüglich einzelner Bestimmungen der
EG-Verordnung geäußert hätten. Die Kommission stehe mit den betroffenen
Drittländern in Verbindung, um noch offene Fragen zu klären und gegebenenfalls
bestehende Missverständnisse auszuräumen.

Dies bedeutet, dass alle bislang mitgeteilten vorgesehenen Änderungen im
Bezeichnungsrecht, wie zum Beispiel die 'anderen' Angaben, die Rebsortensynonyme
für das Inland, der Begriff 'blanc de noir' usw. zunächst keine Geltung erlangen
und es damit beim bisherigen Verbotsprinzip bleibt. 'Unseren Winzern bleibt die
seit langen geforderte Liberalisierung des Weinbezeichnungsrechtes damit weiterhin
vorenthalten. Dabei wäre dies aus Gründen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
unserer Betriebe dringend notwendig', betont Schindler anschließend.

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Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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