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@grar.de Aktuell - 19.11.2002

Koalition legt überarbeitete Steuerpläne vor

DBV bleibt bei seiner Ablehnung


Bonn/Berlin (agrar.de) - Auch nach den bekannt gewordenen Korrekturen an den
Steuerplänen der rot-grünen Regierungskoalition bleibt der Deutsche Bauernverband
(DBV) bei seiner harten Kritik. 'Die Umsatzsteuerpauschalierung von 9
Prozent auf 7 Prozent abzusenken und damit faktisch abzuschaffen ist ein Schlag
gegen alle bäuerlichen Unternehmerfamilien', betont DBV-Generalsekretär Dr. Helmut
Born. 'Durch die gleichzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer auf landwirtschaftliche
Vorprodukte wie auf Nutzvieh, Futtermittel und Saatgut wird der Charme der
Vereinfachungsregelung des § 24 UstG kaputtgemacht'. Die landwirtschaftlichen
Betriebe benötigten in der derzeitigen konjunkturellen Lage positive Signale und
mutige Impulse, damit auf dem Lande mehr Wachstum und Beschäftigung erreicht
werde. Der faktische Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung sei eindeutig der
falsche Weg und bedeute für die Landwirte erhebliche Kosten.

Ursprünglich hatte die Regierungskoalition sogar vorgesehen, die
Durchschnittssatzgewinnermittlung wie auch die Umsatzsteuerpauschalierung
ersatzlos zu streichen. Offensichtlich hat jedoch der breite Protest des
Berufsstandes Wirkung gezeigt. So soll die Durchschnittssatzgewinnermittlung des §
13a EStG, den vor allem kleinere und extensiv wirtschaftende Familienbetriebe und
Nebenerwerbsbetriebe anwenden, erhalten bleiben. Damit habe die
Regierungskoalition die bewährten Vereinfachungsregeln anerkannt, begrüßte Born
diese Entscheidung.

Dagegen bezeichnete der DBV-Generalsekretär die gefundene Einigung der Koalition
bei der Besteuerung privaten Grundbesitzes als Eingriff in die innere Stabilität
der Betriebe. 'Gerade Land- und Forstwirte, aber auch Handwerker und kleine
Gewerbetreibende konnten aufgrund der Nähe zwischen Betriebs- und Privatvermögen
in schwierigen Marktlagen oftmals durch die Veräußerung privaten Grundbesitzes die
Eigenkapitalsituation des Betriebes stärken.' Deshalb lehnt der Berufsstand die
nun eingeführte Pauschalsteuer von 15 Prozent entschieden ab.

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