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@grar.de Aktuell - 16.11.2002

Verbände: Europäisches Naturerbe in NRW nicht ausreichend geschützt

NABU, BUND und LNU fordern Gebiets-Nachmeldungen für europäisches Schutzgebietsnetz


Potsdam/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen ist seiner Verpflichtung aus der
EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH) bei weitem nicht ausreichend nachgekommen.
Dies ist das Ergebnis einer Anfang dieser Woche zu Ende gegangenen dreitägigen
Bewertungskonferenz der Europäische Kommission in Potsdam. Ein von der EU
beauftragtes unabhängiges Institut hat die von den Mitgliedsstaaten für die
kontinentale Region gemeldeten Gebiete bewertet. Danach hat Deutschland nur für 10
von 74 Lebensraumtypen ein ausreichendes Schutzgebietsnetz vorgesehen. Eine
ähnlich schlechtes Urteil gab es für den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen:
Praktisch alle gefährdeten Fisch- und Insektenarten wurden als unzureichend
geschützt bewertet. NABU, BUND und Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt (LNU) sehen ihre naturschutzfachliche Arbeit durch
die EU-Kommission bestätigt, die weitgehend den fachlichen Einschätzungen der
Verbände und wissenschaftlicher Experten gefolgt ist und erhebliche Nachmeldungen
von Gebieten verlangt hat.

In NRW liegen Eifel, Bergisches Land, Sauerland und das Weserbergland in der
kontinentalen Region. 'Hier befinden sich seltene 'Berg-Mähwiesen',
'Feuchtheiden', 'orchideenreiche Halbtrockenrasen', 'Borstgrasrasen',
'Pfeifengraswiesen' und 'Übergangsmoore' - Lebensraumtypen die von NRW nicht
ausreichend gemeldet wurden', so Birgit Beckers vom NABU. Mark vom Hofe (LNU)
unterstreicht, dass 'besondere Defizite für Fließgewässer und Fische festgestellt
wurden. Wir sehen unsere Vorschlagsliste von 1998 voll bestätigt, die zahlreiche
wertvolle Bachsysteme auflistet und die nun eine ganz neue Bedeutung erlangen
wird.'

Klaus Brunsmeier vom BUND fordert: 'Damit ist klar, dass es nun eine angemessene
Nachmeldung geben muss, die die im Sommer ebenfalls festgestellten Defizite für
die atlantische Region einschließt. Für eine scheibchenweise Meldung ist jetzt
keine Zeit mehr. Eine Tranche 3 der FFH-Gebietsmeldung ist damit Pflicht.'

Die meisten Bundesländer haben die EU-Richtlinie auf die leichte Schulter
genommen, eine fachlich ungenügende Planung vorgelegt und die notwendigen
Meldungen auf Kosten der Natur verschleppt. Die EU hat jetzt klar gestellt, dass
sie einen nachlässigen Schutz von Europas Naturschätzen nicht hinnehmen wird.
BUND, LNU und NABU bieten der Landesregierung nun ihre Mithilfe bei einer
FFH-Meldung an, die die Anforderungen der FFH-Richtlinie endlich ernst nimmt. 'Es
ist an der Zeit, dass auch NRW seiner Verantwortung zum Aufbau des europäischen
Schutzgebietssystems nachkommt,' so Birgit Beckers.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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