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@grar.de Aktuell - 14.11.2002

BGH bestätigt Verkaufverbot unter Einstandspreis


Karlsruhe (agrar.de) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass
der Handelskonzern Wal-Mart mit seinen Dumpingpreisen bei bestimmten
Grundnahrungsmitteln im Preiskampf vor zwei Jahren mit Aldi und Lidl gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Damit stellte sich der Gerichtshof hinter das Urteil des Bundeskartellamtes, dass
im September 2000 den Verkauf unter Einstandspreis verboten hatte.

(Beschluß v. 12. November 2002 - KVR 5/02; PI des BGH Nr. 113/2002 ).

 


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