Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 13.11.2002

Gülle: Ausnahmen für Acker und Grünland in Bayern


München – Für die Ausbringung von Gülle auf Acker und Grünland sind wegen der
nässebedingt unbefahrbaren Böden derzeit Ausnahmeregelungen möglich. Nach Auskunft
des Landwirtschaftsministeriums gilt dabei Folgendes:

Ackerflächen: Die für den Vollzug der Düngeverordnung zuständigen
Landwirtschaftsämter können per Allgemeinverfügung die Ausbringung von Gülle nach
Beginn der offiziellen Sperrfrist am 15. November für zwei Wochen bis 29. November
zulassen. Von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können Landwirte, deren Flächen
in den von den Ämtern festgelegten Gebieten liegen. Sie müssen das Ausbringen
unter Angabe der Flächen und des Zeitpunktes vor Beginn schriftlich dem
Landwirtschaftsamt anzeigen. Von der Kostenpflicht sind sie befreit. Die
Sperrfrist für diese Landwirte verlängert sich um zwei Wochen auf den 31. Januar.
Nach wie vor können auch Einzelgenehmigungen beim Landwirtschaftsamt beantragt
werden. Diese sind aber kostenpflichtig.

Abweichend hiervon gilt für Dauergrünland: Die Ämter können die Sperrfrist per
Allgemeinverfügung von 15. November bis 15. Januar auf 5. Dezember bis 5. Februar
verschieben. Entsprechende Regelungen werden im Amtsblatt des jeweiligen
Landkreises veröffentlicht.

Für Landwirte, die am „Umweltorientierten Betriebsmanagement“ des
Kulturlandschaftsprogramms teilnehmen, gilt folgende Sonderregelung: Das
üblicherweise vom 15. November bis 15. Februar geltende Ausbringungsverbot
flüssiger Wirtschaftsdünger kann ausnahmsweise auf den Zeitraum 30. November bis
2. März verschoben werden. Eine Ausbringung vom 15. bis 29. November ist aber nur
in den Gebieten erlaubt, in denen per Allgemeinverfügung Ausnahmen von der
Sperrfrist nach der Düngeverordnung zugelassen sind. Auch hier ist eine
schriftliche Anzeige an das Landwirtschaftsamt vor Beginn der Maßnahme
erforderlich. Wer trotz Verlängerung den Flüssigmist nicht ausbringen kann, sollte
versuchen, auf nicht mehr benötigten Lagerraum in aufgegebenen bzw. stillgelegten
Betrieben auszuweichen.

Links zum Thema Düngung.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de