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@grar.de Aktuell - 12.11.2002

Hessen: Bei Düngeverordnung Ausnahmen in Einzelfällen möglich


Wiesbaden (agrar.de) - Entgegen anders lautenden Berichten weist Minister Dietzel
darauf hin, dass die Kernsperrfrist laut der Bundesdüngeverordnung, die das
Ausbringen von Gülle, Jauche und flüssigen Sekundärrohstoffdüngern in der Zeit vom
15. November bis zum 15. Januar des Folgejahrs grundsätzlich untersagt, auch in
diesem Jahr unverändert gilt. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Forsten
stellt klar, dass Ausnahmen hiervon allein die zuständige Behörde
(Hauptabteilungen Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz bei den Landratsämtern)
zulassen könne. Dabei müssten die besonderen Eigenschaften der Düngemittel, die
Standortverhältnisse und die landwirtschaftliche Nutzung berücksichtigt werden.

Aufgrund der Witterungsverhältnisse war es in einigen Landesteilen Hessens in den
letzten Wochen nicht möglich, die zulässige Herbstdüngung mit den
Wirtschaftsdüngern Gülle oder Jauche durchzuführen. Landwirtschaftsminister
Dietzel: 'Da es sich abzeichnet, dass die Böden bis zum 15. November nicht so weit
abtrocknen, dass ein schadloses Befahren möglich ist, werden Betriebe Ausnahmen
beantragen müssen. Für die Ausbringung in Frage kommen allerdings nur geeignete
Flächen.' Wichtigste Voraussetzung sei es, so Minister Dietzel, dass ein
Nährstoffbedarf nachgewiesen werden könne. Ferner müssten die Flächen bewachsen
sein und es dürfe keine Gefahr der Abschwemmung mit der Folge einer möglichen
Gewässerverunreinigung bestehen. Maximal dürfen 15 Kubikmeter je Hektar
ausgebracht werden.

'Allein die Tatsache, dass die Lagerbehälter voll sind, reicht zur Begründung
eines Ausnahmegenehmigungsantrags nicht aus', erläuterte der
Landwirtschaftsminister. Der Bundesgesetzgeber habe diese Möglichkeit in der
bundesweit geltenden Düngeverordnung vor zwei Jahren gestrichen. Wenn heute
Probleme mit zu knappen Lagerkapazitäten bestünden, sei der Berufsstand gefragt,
Lösungen für betroffene Berufskollegen zu finden, betonte Minister Dietzel. 'Das
Land Hessen hat in den letzten Jahren 5 Mio EURO in ein Programm zur Aufstockung
der Lagerkapazitäten gesteckt, um den Berufsstand bei dieser aus Gründen des
vorsorgenden Umweltschutzes wichtigen Maßnahme zu unterstützen.'

Links zum Thema Düngung.

 


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