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@grar.de Aktuell - 12.11.2002

AbL: Die Auskunftspflicht der Landwirte wankt

Interessengemeinschaft wirft Pflanzenzüchtern Gerichtsbeinflussung vor


Jameln/Luxemburg (agrar.de) - Nach dem Bericht des EuGH - Generalanwalts sehen wir
uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die Auskunftspflicht aller Landwirte
über ihren Nachbau von Saatgut ins Wanken gerät. Wir hoffen natürlich, dass die
Richter am Euro-päischen Gerichtshof ein klares Urteil fällen, dass den Landwirten
Recht gibt, die sich gegen die Ausforschung der Pflanzenzüchter und der Saatgut -
Treuhandverwaltung (STV) zur Wehr gesetzt haben,' so Adi Lambke in einer
Stellungnahme für die 'Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und
Nachbaugebühren' (IGN).

Die IGN hat sich 1998 gegründet und vertritt über 800 Landwirte im Bundesgebiet.
Der EuGH - Generalanwalt hat in seinem aktuellen Bericht an den Europäischen
Gerichtshof eine pauschale Auskunftspflicht aller Landwirte über ihren
Saatgut-Nachbau verneint. Diese wollte die STV erreichen, um über umfassende
Informationen über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten und damit über wichtige
wirtschaftliche Daten zu verfügen.

Der EuGH-Generalanwalt vertritt die Auffassung, erst wenn der Sortenschutzinhaber
die Verwendung seiner Sorten dem Landwirt darlegen kann, kann er auch Auskünfte
des Landwirts verlangen. Schon der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte vor einem
Jahr in einem Musterprozess der Interessengemeinschaft Recht gegeben und die
pauschale Auskunftspflicht über national geschützte Pflanzensorten verneint.

In dem aktuellen Bericht des EuGH-Generalanwalts finden sich auch brisante
Informationen über den Versuch des Dachverbandes der Europäischen Pflanzenzüchter,
'mit kunstreicher List' hinter dem Rücken der Prozessbeteiligten Druck auf den
Generalanwalt auszuüben. Der EuGH-Anwalt erinnert in diesem Zusammenhang an die
'prozessuale Redlichkeit' und 'an Rahmenbedingungen der westlichen Welt, die auch
vor dem Hintergrund des eigenen Interesses beachtet werden müssten.'

Adi Lambke nennt das Vorgehen der Pflanzenzüchter 'einen ungeheuerlichen Versuch
der Einflussnahme auf die Entscheidung des Gerichts'. Der IGN-Sprecher ist sich
sicher: 'Es wird mehr als deutlich, dass in unserem Streit um das Recht der
Landwirte für den Nachbau ihrer Ackerfrüchte es der Saatgutindustrie um knallharte
wirtschaftliche Interessen geht.' Die Gesellschaft müsse verhindern, dass die
Pflanzenzucht nur noch von multinationalen Konzerninteressen abhängig wird, die
dann vom Acker bis zum Tellerrand auch mit Hilfe der Gentechnik bestimmen, wo es
in der Pflanzenzucht hingehen soll.

'Dagegen steht die Auffassung von vielen Landwirten und Verbrauchern nach
biologischer Vielfalt, züchterischen Fortschritt und nachvollziehbaren,
demokratischen Entscheidungen bei der Pflanzen - und Tierzucht' so Lambke.

Die IGN fordert alle Landwirte und Saatgutaufbereiter auf, bis zur Entscheidung
der EuGH-Richter der STV keinerlei Auskünfte mehr zu geben und bei Drohungen durch
die STV unverzüglich Kontakt mit der Interessengemeinschaft aufzunehmen.

Kontakt: Adi Lambke, Rundling 3, 29479 Jameln, Tel.: 05864-233 oder 0172-4573377

Links zum Thema Saatgut und Züchter,
Links zum Thema Verbände.

 


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