Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 11.11.2002

DBV und BDP unterzeichnen Vereinfachte Regelung für Nachbaugebühren


Bonn (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband
Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) haben sich auf eine neue Rahmenregelung
Saat- und Pflanzgut verständigt. Mit ihr wird die Nachbauregelung im Pflanzenbau
ab Anbau zur Ernte 2003 vereinfacht und gestrafft. Auch zukünftig bleibt es bei
einem freiwilligen Angebot an jeden Landwirt, sich für die Rahmenregelung oder
dagegen zu entscheiden.

Gegenüber dem Kooperationsabkommen Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung ist die
'Vereinbarung zur Zukunftssicherung Ackerbau' deutlich vereinfacht. Anstelle der
bisherigen Flächen- und Mengenerfassung für Z-Saatgut und Nachbau sind nur noch
die Mengen des nachgebauten Saat- und Pflanzgutes anzugeben. Verbessert wird das
so genannte Vereinfachte Verfahren für Landwirte mit einem überdurchschnittlichen
Saatgutwechsel. Die Freistellung von jeglicher Nachbaugebühr bei mehr als 60
Prozent Saatgutwechsel gilt künftig für die jeweilige Kulturartgruppen Getreide,
Grobleguminosen sowie für Kartoffeln bei nachweislicher Untersuchung des
Nachbaupflanzgutes auf Quarantänekrankheiten. Ohne Nachweis bleibt es bei der
bisherigen Freigrenze von 80 Prozent Pflanzgutwechsel.

Bei weniger als 60 Prozent Saatgutwechsel beträgt der einheitliche Gebührensatz
nunmehr bei Getreide und Grobleguminosen 45 Prozent sowie bei Kartoffeln 30
Prozent der individuellen Lizenzgebühr der Sorte.

DBV und BDP befürworten ein marktwirtschaftliches Anreizsystem zur Förderung des
Z-Saatgutwechsels. Der BDP wird sich bei seinen Mitgliedern für ein neues
Rabattsystem einsetzen, dessen Ausgestaltung den regionalen Gegebenheiten Rechnung
tragen soll. Darüber hinaus soll bei allen im Saatgutmarkt beteiligten Partnern
für den Grundgedanken der Rahmenregelung 'Saat- und Pflanzgut' geworben werden.
Die beiden beteiligten Verbände werden gemeinsam mit anderen Verbänden der
Saatgutwirtschaft Gespräche aufnehmen, um ein System mit Elementen wie
Auftragsproduktion, Frühbestellung und Bestellmengen zu erörtern, das vor Ort
abgewickelt werden soll und eine längerfristige Kooperation zwischen Saatgutkäufer
und -anbieter anregt.

Zur Unterstützung eines solchen Systems sind die Züchter bereit, einen Rabatt in
Höhe von 20 Prozent auf die Züchterlizenzgebühr zu gewähren. Bei einem
Saatgutwechsel von mindestens 80 Prozent wird auch ein Rabatt in Höhe von 10
Prozent eingeräumt, sofern nicht bereits regionale Vereinbarungen getroffen
wurden.

Deutscher Bauernverband und Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter unterstreichen
ihren festen Willen, mit dieser Rahmenregelung einen wichtigen Beitrag zur
Zukunftssicherung des Ackerbaustandortes Deutschland zu leisten. Sie verbinden die
in der Sortenschutzgesetzgebung festgelegte Nachbaugebühr mit konkreten
Vorschlägen zur effizienteren Gestaltung der gesamten Z-Saatgutbereitstellung.
Dieser innovative Ansatz sollte von allen Beteiligten in der Produktionskette von
Z-Saat- und Pflanzgut nachhaltig unterstützt werden.

Information: DBV-Pressestelle, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.:
0228-8198239, Fax: 0228-8198231.

Links zum Thema Saatgut und Züchter,
Links zum Thema Verbände.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de