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@grar.de Aktuell - 08.11.2002

Agrardieselvergütung: Antragsfrist läuft am 31. Dezember aus


Bonn (agrar.de) - Noch bis zum 31. Dezember 2002 können landwirtschaftliche
Betriebe einen Antrag auf Agrardieselvergütung für das Verbrauchsjahr 2001
stellen. Auf diese auslaufende Antragsfrist macht der Deutsche Bauernverband
(DBV) alle berechtigten Betriebe aufmerksam. Nach Zahlen des
Bauernverbandes haben von den rund 375.000 Betrieben mehr als ein Drittel beim
zuständigen Hauptzollamt noch keinen Antrag auf Agrardieselvergütung gestellt. Der
Bauernverband ruft diese Betriebe auf, möglichst umgehend einen Antrag zu stellen.

Im Jahr 2002 gilt erstmals für die deutschen Land- und Forstwirte ein neues
Antragsverfahren. Mit ihm wird das bisherige Verfahren der Gasölbeihilfe
abgeschafft und ein neues und bundesweit einheitliches Vergütungsverfahren
eingeführt. Um den Landwirten den Umstieg zu erleichtern, hat der DBV alle
notwendigen Informationen zusammengestellt. Sie können zusammen mit dem
Antragsformular im Internet abgerufen werden. Dort finden Land- und
Forstwirte neben einem Leitfaden zur Antragstellung weitere Informationen, die
ihnen die Antragstellung erleichtern.

Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird mit der neuen Regelung die
Differenz zwischen der Mineralölsteuer und dem im Agrardieselgesetz
festgeschriebenen Steuersatz (50 Pfennige bzw. 25,26 Cent je Liter Agrardiesel)
erstattet. Der Land- und Forstwirt hat dafür in der Anmeldung die für die
Bemessung der Vergütung erforderlichen Angaben zu machen und neuerdings auch die
Vergütung selbst zu berechnen. Mit dem im Mineralölsteuergesetz festgeschriebenen
Satz von 25,26 Cent je Liter ist der Agrardiesel von weiteren Stufen der Ökosteuer
ausgenommen. Wie bei der alten Regelung der Gasölverbilligung wird aber nur die
Verwendung von Gasöl in bestimmten Maschinen und Fahrzeugen begünstigt. Eine
Änderung hat es bei der verwaltungstechnischen Abwicklung gegeben.

Wurde bisher die Vergütung in den Bundesländern über unterschiedliche
Verwaltungsapparate (u.a. Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämter)
abgewickelt, so wird nun die Vergütungsregelung zentral von der Zollverwaltung
durchgeführt. Auf örtlicher Ebene ist das Hauptzollamt verantwortlich. Der
Vergütungsantrag ist an das Hauptzollamt zu richten, in dessen Bezirk der Betrieb
liegt.

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