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@grar.de Aktuell - 06.11.2002

Thüringen: Keine Kürzungen im Vertragsnaturschutz

Minister widerspricht Äußerungen des BUND


Erfurt (agrar.de) - Die Behauptung des BUND, Thüringen plane die Kürzung von
Vertragsnaturschutzmitteln, entspricht nicht den Tatsachen. 'Die Aussage des BUND,
bereits im jetzigen Doppelhaushalt seien diese Mittel um die Hälfte gekürzt
worden, wird nicht richtiger, je öfter sie wiederholt wird', erklärte der
Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar,
heute in Erfurt.

Schon im vergangenen Jahr hat ein Umsteuern bei der Finanzierung des
Vertragsnaturschutzes stattgefunden, das die Förderung der Landschaftspflege auf
Dauer auf dem jetzigen Niveau hält – und sicherer und unabhängiger in der
Finanzierung macht. Das bedeutet, dass auf Dauer in größerem Umfang EU–Gelder
eingesetzt werden müssen. Diese Mittel können allerdings nicht an Privatpersonen
ausgereicht werden. 'So muss die Förderung von Landschaftspflegemaßnahmen
vorrangig im Rahmen des von der EU zu 75 Prozent mitfinanzierten KULAP erfolgen,
also mehr in die Hände der Landwirtschaftsbetriebe gelegt werden. Dennoch werden
auch künftig Landesmittel - auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung -
im 'Programm zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege' für
Privatpersonen, Vereine und Verbände zur Verfügung stehen. Deren Aktivitäten
verdienen Anerkennung und damit auch finanzielle Unterstützung, auch in der
Zukunft', so der Minister.

Allerdings werden die Relationen mehr zu den Landwirtschaftsbetrieben hin
verschoben werden. Dieses Umsteuern des Vertragsnaturschutzes erfolgt in Absprache
mit den Verbänden, den Kommunen, den Landwirtschaftsbetrieben und den Fachbehörden
für Umwelt, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Im Jahr 2001 standen für den Vertragsnaturschutz mehr als 7,5 Mio. Euro zur
Verfügung; in diesem Jahr sind es 7,9 Mio. Euro.

Geförderte Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind:

1. Allgemeine Landwirtschaft (KULAP) u.a. extensive Bewirtschaftung von
Ackerrandstreifen, 20jährige Stilllegung von Ackerland, Grünland mit Weidenutzung
(u.a. Magerstandorte, Bergwiesen), Grünland mit Schnittnutzung (u.a. Bergwiesen,
Wiesenbrüter), Streuobstwiesen, Hecken, Stilllegung von Ackerrandstreifen, Zucht
vom Aussterben bedrohter
Tierrassen

2001 standen ca. 5,3 Mio. Euro zur Verfügung; in diesem Jahr ca. 6 Mio. Euro. Für
die nächsten beiden Jahre wird mit einer Summe in ähnlicher Größenordnung
gerechnet.

2. Landwirtschaft in FFH-Gebieten (2003 und 2004: jeweils 1,03 Mio. Euro)

3. Privatpersonen, Vereine, Verbände landesweit in 2003 und 2004 jeweils 1,17 Mio.
Euro

Für Vorhaben nach der Förderrichtlinie 'Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege' sind im Haushaltsentwurf für 2003 und 2004 jeweils 1,17 Mio.
Euro vorgesehen. 'Von einer Nullrunde kann keine Rede sein. Hier wird nicht
gekürzt, sondern der Gesamtmitteleinsatz stabilisiert mit leicht zunehmender
Tendenz – dies weist auf die hohe Bedeutung des Vertragsnaturschutzes in Thüringen
hin!', sagte der Minister.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Thüringen.

 


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