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@grar.de Aktuell - 06.11.2002

VLN: Ehemalige LPG-Mitglieder haben Anspruch auf Nachzahlung


Hartmannsdorf/Beierfeld (agrar.de) - Bauer M. aus Hartmannsdorf bei Zwickau kann
sich über 5.188 Euro von der dortigen Agrargenossenschaft freuen. Die ehemalige
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) musste das Geld nachreichen,
weil sie den Anteil der Familie M. kurz nach der Wende nicht vollständig
ausgezahlt hatte. 'Es gibt noch viele solche Fälle', meint Dr. Werner Kuchs,
Rechtsbeistand des sächsischen Verbandes der Landwirte im Nebenberuf
(VLN). Eine Million Menschen in der Ex-DDR hatten ihre Grundstücke einer
LPG überlassen müssen.

Kuchs steht mit seiner Meinung nicht allein da: Nach einer Untersuchung der Uni
Jena haben frühere LPG-Mitglieder oder deren Erben lediglich 27 Prozent von den
vereinbarten Abfindungen erhalten. Häufig stehe den Betroffenen gesetzlich mehr
Geld zu, als die Produktionsgenossenschaften mit ihren Mitgliedern ausgehandelt
hätten.

Juraprofessor Walter Bayer kam zu dem Ergebnis, dass von den insgesamt 1.719
LPG-Umwandlungen nahezu alle mehr oder weniger fehlerhaft verlaufen seien – zum
Nachteil der ehemaligen LPG-Mitglieder. Der Vater des Hartmannsdorfer Landwirts
war gezwungenermaßen der LPG 'Freundschaft' beigetreten. Bis 1990 nutzte die
Genossenschaft den Grund und Boden der Familie. Die Genossenschaft hatte rund
4.000 D-Mark gezahlt – für die Bodennutzung zu DDR-Zeiten und die Verzinsung des
Inventarbeitrags war noch einiges offen. Den Inventarbeitrag hatten die Bauern zur
Gründung der LPG schultern müssen: Dazu zählten Vieh, Maschinen und Geld. Während
einer Verhandlung vor dem Zwickauer Landwirtschaftsgericht in diesem Sommer
einigten sich nun der Bauer und die Agrargenossenschaft auf eine Nachzahlung von
5.188 Euro.

'Für den betroffenen Bauer war das eine Genugtuung', sagt Kuchs. Während der
Zwangskollektivierung und in den Folgejahren sei der Familie übel mitgespielt
worden. 'Die meisten Ansprüche verjähren Ende des Jahres', mahnt Kuchs zur Eile.
Ehemalige LPG-Mitglieder oder deren Erben sollten sich schnellstens an ein
Landwirtschaftsgericht wenden und den Antrag auf eine Nachzahlung stellen. Auch
die Nochmitglieder einer Agrargenossenschaft hätten einen Anspruch auf Geld, das
ihnen bislang vorenthalten worden sei, so der Stollberger Rechtsbeistand.

Mehr Informationen finden Betroffene auf den Internetseiten des Verbandes
bzw. von RA Kuchs, Fragen beantwortet der Verband der Landwirte im
Nebenberuf auch unter Tel.: 03774-329073.

Links zum Thema Recht.


 


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