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@grar.de Aktuell - 05.11.2002

Agrarausgaben: EU-Kommission fordert 86,36 Mio. Euro von Mitgliedstaaten zurück


Brüssel (agrar.de) - Aufgrund einer entsprechenden Entscheidung wird die
Europäische Kommission Agrarausgaben in Höhe von 86,36 Mio. Euro wegen
unzulänglicher Kontrollverfahren oder der Nichteinhaltung geltender
EU-Bestimmungen von den Mitgliedstaaten zurückfordern.

Die Mitgliedstaaten sind zwar für die Auszahlung und Überprüfung praktisch aller
Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, die Kommission
muss aber sicherstellen, dass die Mittel von den Mitgliedstaaten vorschriftsgemäß
verwendet werden. Das Finanzprüfungsverfahren ist ein wichtiges Instrument für die
Kontrolle der GAP-Ausgaben, weil es die Rückforderung von Beträgen ermöglicht, die
von den Mitgliedstaaten ohne ausreichende Gewähr für die Rechtmäßigkeit der
Zahlungen oder die Zuverlässigkeit des Kontroll- und Prüfsystems ausgezahlt
wurden.

Franz Fischler, der für Landwirtschaft, die Entwicklung des ländlichen Raums und
die Fischerei zuständige Kommissar, sagte zu dieser Entscheidung: 'Unser Signal an
die Mitgliedstaaten ist einfach: Geht sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler um
oder wir fordern es zurück. Mit dem Finanzprüfungsverfahren verfügen wir über ein
einzigartiges Instrument, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen und
vorschriftswidrig ausgegebene Mittel wiedereinzuziehen.'

Die wichtigsten Berichtigungen

Nach der jetzigen Entscheidung werden Mittel von Österreich, Dänemark, Frankreich,
Griechenland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und dem Vereinigten
Königreich zurückgefordert. Die wichtigsten Einzelposten sind:

- Griechenland: 36,7 Mio. EUR wegen des unzulänglichen Kontrollsystems im Sektor
Tierprämien und Mängeln bei der Auszahlung der Beihilfen für die Orangenerzeuger.

- Spanien: 27,4 Mio. EUR, weil Schlüssel- und nachgeordnete Kontrollen im Sektor
Ackerkulturen nicht durchgeführt wurden und wegen unzulänglicher Kontrollen in den
Sektoren Olivenöl und Tierprämien.

- Frankreich: 14,1 Mio. EUR wegen Unzulänglichkeiten bei der Sonderprämie für
männliche Rinder und der Mutterkuhprämie. Auch der Ankauf bestimmter
Getreidebestände und die Langerhaltungsbedingungen in bestimmten Lägern waren
nicht gemeinschaftsrechtskonform.

In ihrer Pressemeldung veröffentlichte die Kommission Einzelheiten zu den
zurückgeforderten Beträgen nach Mitgliedstaaten und Sektoren sowie einen Überblick
über die seit 1995 wiedereingezogenen Beträge.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.


 


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