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@grar.de Aktuell - 03.11.2002

EU setzt neue Höchstgehalte für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln fest


Brüssel (agrar.de) - Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2002/79/EG (02.
Oktober 2002) im Amtsblatt L 291 vom 28. Oktober 2002 zur Änderung der Anhänge der
Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG des Rates
hinsichtlich der Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide, Lebensmitteln tierischen
Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs einschließlich Obst
und Gemüse werden neue Substanzen in die genannten Anhänge aufgenommen. Die
Richtlinie tritt heute, am siebten Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Für Lebensmittel tierischen Ursprungs (einschl. Rohmilch, Milch und
Milcherzeugnisse) werden Höchstgehalte an Rückständen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln derzeit in der Richtlinie 86/363/EWG festgesetzt. Der
Anhang II dieser Richtlinie wird nun laut neuer Richtlinie wie folgt geändert:

(a) In Teil A werden die im Anhang II der vorliegenden Richtlinie aufgeführten
Rückstandshöchstgehalte für die Schädlingsbekämpfungsmittel Abamectin, Bifenthrin,
Bitertanol, Brompropylat, Cyromazin, Flucythrinat, Methacrifos, Penconazol,
Prochloraz, Profenofos, Resmethrin und Bioresmethrin, Tridemorph, Triadimefon und
Triadimenol eingefügt.

(b) In Teil B werden die im Anhang III der vorliegenden Richtlinie aufgeführten
Rückstandshöchstgehalte für die Schädlingsbekämpfungsmittel Azocyclotin und
Cyhexatin, Fenpropimorph, Clofentezin und Myclobutanil eingefügt.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bis zum 31.05.2003 zu erlassen. Ab 01.08.2003 sollen die
Vorschriften angewendet werden.

4. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Neufassung der Abwasserverordnung (BGBl. Teil I, Nr. 74 vom 23.10.2002, S. 4.047)
Bezug: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 1320, 53003 Bonn

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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