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@grar.de Aktuell - 01.11.2002

EU: Neue Vorschriften zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest


Brüssel (agrar.de) - Die Richtlinie zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
gelten ab heute in allen Mitgliedstaaten, sie enthalten neue Bestimmungen zur
besseren Bekämpfung der Seuche. Die klassische Schweinepest ist eine
schwerwiegende Krankheit, die Hausschweine und Wildschweine trifft. Ein
Erkrankungsrisiko beim Menschen durch den Schweinepest-Erreger ist nicht bekannt,
aber das Auftreten der Krankheit in der EU stellt ein Hemmnis für den internen wie
für den internationalen Handel dar, Ausbrüche können erheblich wirtschaftliche
Verluste bewirken. Daher wie auch aus Gründen des Tierschutzes ist die Tilgung
dieser Krankheit in der EU eine der Prioritäten im Bereich Tiergesundheit.

Die neuen Bestimmungen der Richtlinie 2001/89/EG setzen die bisherige
Tilgungsstrategie mit der Keulung der Bestände des infizierten Betriebs fort, sie
sehen aber auch eine mögliche kontrollierte Impfung in Notfällen sowie die orale
Impfung von Wildschweinen vor. In Erwartung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen
sieht die Richtlinie den Einsatz von 'Marker-Impfstoffen' vor, die zusammen mit
derzeit in Entwicklung befindlichen Labortests eine Unterscheidung zwischen
geimpften und infizierten Tieren ermöglichen.

Andere Bestimmungen der Richtlinie untersagen die Verfütterung von Küchen- und
Speiseabfällen (Abfällen von Lebensmitteln aus Restaurants, Großküchen und anderen
Küchen) an Schweine, allerdings kann die Kommission gemäß der neuen Verordnung
über tierische Nebenprodukte befristete und streng überwachte Ausnahmeregelungen
zulassen (IP/02/1361).

Kommissar Byrne begrüßte das Inkrafttreten der Richtlinie und erklärte: 'Der
Gesundheitszustand der Tiere in der EU ist lebenswichtig: gesunde Tiere liefern
gesunde Lebensmittel. Abgesehen von Aspekten der Lebensmittelsicherheit und des
Tierschutzes Ausbrüche solcher Tierkrankheiten wie der Schweinepest verursachen
erhebliche wirtschaftliche Verluste. Wir brauchen uns nur das Beispiel der Maul-
und Klauenseuche anzusehen, eine deutliche Mahnung, dass wir bei der Bekämpfung
von Tierkrankheiten wachsam bleiben müssen.'

Probleme in der Vergangenheit

In den letzten Jahren hat sich die Bekämpfung der Schweinepest in einigen
Mitgliedstaaten als besonders schwierig erwiesen, vor allem in Regionen mit einer
hohen Schweinebesatzdichte. Die Epidemie von 1997/1998 machte die Tötung und
Vernichtung einer großen Zahl von Tieren erforderlich und demonstrierte, wie
schnell hohe wirtschaftliche Kosten entstehen können.

Aber abgesehen von wirtschaftlichen Aspekten wirft die Schlachtung von Tieren in
so großer Zahl auch ethische Fragen auf. Auftreten und Anhalten der Schweinepest
bei Wildschweine, wie sie in den letzten Jahren in einigen Regionen der
Gemeinschaft und in einigen Beitrittsländern festzustellen waren, verzögern die
Tilgung der Krankheit weiter.

Neue Bestimmungen bauen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit auf

Die neue Richtlinie berücksichtigt die Erfahrungen der letzten Jahre bei der
Bekämpfung der Schweinepest in der EU. Unter anderem enthält sie Bestimmungen zur
besseren Bekämpfung der Krankheit in Gebieten mit hoher Besatzdichte. Um in diesen
Gebieten Massenschlachtungen zu vermeiden, kann die Notimpfung eingesetzt werden,
vorbehaltlich einer Bewertung und entsprechender Kontrollen. Die Kommission
erwirbt derzeit eine größere Menge herkömmlicher Impfstoffe für diesen Zweck.

Künftig dürften Marker-Impfstoffe in Kombination mit entsprechenden Labortests
(die derzeit entwickelt werden) die Möglichkeit schaffen, zwischen geimpften und
infizierten Tieren zu unterscheiden, eine wichtige Unterscheidungsmöglichkeit, die
mit konventionellen Impfstoffen nicht gegeben ist. Die Verwendung von
Marker-Impfstoffen unterliegt ebenfalls der Bewertung und Kontrolle und wird nur
in Notfällen nach entsprechender Einzelfallgenehmigung der Kommission möglich
sein. Gleichzeitig werden im Einzelfall spezifische Entscheidungen über
Handelsbeschränkungen für Betriebe, die Marker-Impfstoffe eingesetzt haben,
erforderlich sein.

Die Richtlinie enthält Bestimmungen über die orale Impfung von Wildschweinen, bei
denen andere Maßnahmen der Seuchenbekämpfung sich als unwirksam erwiesen haben.
Dieses Verfahren wurde in Deutschland bereits in vergleichbaren Fällen zur Impfung
von Füchsen gegen Tollwut eingesetzt, ein entscheidender Schritt in der
erfolgreichen Strategie der letzten zwei Jahrzehnte zur Bekämpfung der Tollwut in
Europa.

Die Richtlinie verfeinert und verstärkt bestehende Bekämpfungsmaßnahmen, etwa
durch die Ausweitung der Meldebestimmungen und der Vorschriften für die Diagnose
der klassischen Schweinepest.

Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen 'fast' verboten

Die Schweinepest-Richtlinie untersagt auch die Verfütterung von Küchen- und
Speiseabfällen an Schweine. Dieses Verbot wurde jetzt abgemildert durch die
Bestimmungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr.
1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002), die die
Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere mit Ausnahme von
Pelztieren ab dem 1. November untersagt, aber die Möglichkeit vorsieht, dass die
Kommission für bestimmte Mitgliedstaaten eine befristete Lockerung des Verbots
genehmigen kann, sofern diese Mitgliedstaaten vor dem 1. November über
entsprechende Systeme verfügen, wobei streng kontrollierte, von der Kommission
festgelegte Bedingungen einzuhalten sind. Die Kommission prüft derzeit
entsprechende Anträge einiger Mitgliedstaaten.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Schweine.

 


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