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@grar.de Aktuell - 31.10.2002

25 Jahre 'Rote Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere' in Deutschland

Wichtiger Gradmesser für den Erhalt der biologischen Vielfalt - Trendumkehr beim Artenrückgang muss noch erreicht werden


Bonn (agrar.de) - Bis Mitte der 70er Jahre war der Rückgang von Arten und deren
Lebensräumen unübersehbar, aber statistisch nur in geringem Umfang erfasst. Dieser
Artenschwund ist bis heute in erster Linie durch den Menschen verursacht und liegt
etwa zehnmal höher als die natürliche Aussterberate. Mit der Einführung der Roten
Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in den 70er Jahren wurde erstmals
eine fachliche fundierte Übersicht über den Zustand der biologischen Vielfalt in
Deutschland geliefert, aus dem sich der konkrete Handlungsbedarf im Bereich des
Artenschutzes ableiten lässt.

'Mit den Roten Listen wurde das öffentliche Interesse auf die Gefährdung von Arten
gelenkt. Heute sind die Roten Listen allgemein anerkannter Standard im
Naturschutz. Sie bilden als Fachgutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für
Politiker, Behörden und Planer. Zugleich sind sie Gradmesser für den Zustand der
biologischen Vielfalt', sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz
(BfN) anlässlich des 25jährigen Jubiläums der Roten Listen in
Deutschland. So haben sich beispielsweise in den vergangenen 25 Jahren die
Bestände von Seeadler und Wanderfalken erholt - in manchen Gebieten werden bereits
wieder Bestandsgrößen ähnlich denen der 50er Jahre erreicht. Auch hat sich die
Wasserqualität in unseren Flüssen deutlich verbessert und bestimmte Fischarten
sind zurückgekehrt. Dank der Luftreinhaltemaßnahmen sind einige empfindliche Moose
und Flechten heute wieder häufiger auf Baumrinden zu finden.

'Der Artenrückgang konnte bisher allerdings nicht grundlegend gestoppt oder gar
umgekehrt werden. Etwa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten sind immer noch
gefährdet. In einigen Tiergruppen, zum Beispiel bei den Reptilien, liegt der
Anteil der gefährdeten Arten mit fast 80 Prozent noch sehr viel höher. Mit dem
neuen Bundesnaturschutzgesetz wollen wir eine deutliche Wende erreichen. Weiterhin
sind verstärkte Anstrengungen notwendig, die über den klassischen Naturschutzes
deutlich hinausreichen. So muss die Bodenversiegelung verringert werden, die
jährlich Freiflächen fast von der Größe des Bodensees verbraucht. Schutzwürdige
Lebensräume sind zu vernetzen und Barrieren wie Straßen oder Staudämme müssen
überwindbar gemacht werden, um gefährdeten Arten (wie z. B. dem Luchs) einen
Populationsaustausch zwischen verschiedenen Gebieten zu ermöglichen,' erläuterte
Hartmut Vogtmann. Die intensive Landwirtschaft sei auf größeren Flächen in
naturverträglichere Bewirtschaftungsformen umzuwandeln, wobei extensivere
Wirtschaftsformen zumindest auf Teilflächen nötig wären. So könne beispielsweise
dem Feldhamster oder der purpurfarbenblühenden Kornrade (Blume des Jahres
2003) nachhaltig geholfen werden, sagte Vogtmann.

Nach Ansicht des BfN ist eine Erholung der stark gefährdeten, holzbewohnenden
Tier- und Pilzarten nur über Vermehrung des Alt- und Totholzanteils in den
Wirtschaftswäldern oder die Schaffung größerer, unbewirtschafteter Flächen zu
erreichen. Bei den Flüssen und ihren Auen muss wieder eine natürliche Entfaltung
ermöglicht werden. Damit wird gleichzeitig der Hochwasserschutz verbessert und
gefährdete Arten wie die Gefleckte Schnarrschrecke (einem Bewohner von Kies- und
Sandbänken) werden vor dem Aussterben bewahrt.

Eine Aktualisierung der Roten Listen zur Berücksichtigung der neuesten
Bestandsentwicklungen erfolgt in der Regel im Abstand von zehn Jahren. Für die
nächste Auflage der Roten Liste der Tiere und Pflanzen strebt das BfN wichtige
Verbesserungen an. Durch ergänzende Informationen zur Biologie, Ökologie und
Verbreitung der Arten soll der Einsatz als Bewertungsinstrument im Planungsbereich
weiter ausgebaut werden.

Links zum Thema Biodiversität.

 


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