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@grar.de Aktuell - 29.10.2002

Verbraucherinformation bei Fleischerzeugnissen wird verbessert


Berlin (agrar.de - Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig eindeutiger
über die Zusammensetzung von fleischhaltigen Erzeugnissen informiert werden. Das
sieht der Verordnungsentwurf zur Änderung der
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vor, den das
Bundesverbraucherministerium vorgelegt hat. 'Das ist ein weiterer Schritt
auf dem Weg zur Verbesserung der Verbraucherinformation und zu mehr Transparenz',
so Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute in
Berlin.

Auf dem Etikett von Erzeugnissen, die Fleisch als Zutat enthalten wie z.B.
zusammengesetzte Lebensmittel, Fertiggerichte oder Fleischerzeugnisse ist danach
genau anzugeben, von welcher Tierart das verwendete Fleisch stammt. Als Fleisch
darf dabei nur Skelettmuskulatur bezeichnet werden. Separatorenfleisch fällt nicht
unter diese Definition und muss gesondert in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Separatorenfleisch vom Rind ist nach wie vor verboten. Innereien sind in der
Zutatenliste unter ihrem jeweiligen Namen zu benennen. Festgelegt ist auch, das
der Anteil von Fett- und Bindegewebe im Erzeugnis einen vorgegebenen Höchstwert
nicht überschreiten darf.

Mit der vorgeschlagenen Änderungsverordnung wird die Richtlinie 2001/101/EG der
Europäischen Kommission in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Richtlinie wird
gemeinschaftsweit eine einheitliche Fleischdefinition für Kennzeichnungszwecke
vorgeschrieben.

Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (BR-Drs.
789/02).

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen,
Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle.

 


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